Darmstadt:Fußballspielen eines Ex-Bundesligaprofis ist kein Marketing

Darmstadt (dpa/lhe) - Ein ehemaliger Bundesliga-Fußballer und Marketingunternehmer bekommt für einen Beinbruch bei einem Benefizspiel keine Entschädigung. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Bei Selbstständigen, die freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichert sind, werde der Versicherungsschutz ausschließlich von dem angemeldeten Unternehmenssinn bestimmt - in diesem Fall dem Marketing, heißt es in der Begründung. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Ein ehemaliger Bundesliga-Fußballer und Marketingunternehmer bekommt für einen Beinbruch bei einem Benefizspiel keine Entschädigung. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Dienstag bekanntgewordenen Urteil entschieden. Bei Selbstständigen, die freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichert sind, werde der Versicherungsschutz ausschließlich von dem angemeldeten Unternehmenssinn bestimmt - in diesem Fall dem Marketing, heißt es in der Begründung. Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen.

Der 52 Jahre alte Ex-Profi aus dem Hochtaunuskreis hatte sich darauf berufen, dass sein Unternehmen vor allem Veranstaltungen organisiere und Prominente - insbesondere Sportler - vermittle. Dazu gehöre auch seine eigene aktive Teilnahme an Fußballspielen. Der Ex-Profi und Unternehmer ist nach dem Urteil zwar bei der Akquise anderer Spieler unfallversichert, nicht aber während seiner eigenen Teilnahme an einem Benefizspiel.

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