Bremen:Vergehen gegen Anti-Doping-Richtlinien: Strafen

Wegen eines Vergehens gegen die Anti-Doping-Richtlinien hat das DFB-Sportgericht Werder Bremen und seinen Stürmer Niclas Füllkrug zu Geldstrafen verurteilt....

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Bremen (dpa) - Wegen eines Vergehens gegen die Anti-Doping-Richtlinien hat das DFB-Sportgericht Werder Bremen und seinen Stürmer Niclas Füllkrug zu Geldstrafen verurteilt. Füllkrug muss 10.000 Euro und der Club 8000 Euro zahlen, wie der Fußball-Zweitligist und der Deutsche Fußball-Bund am Dienstag mitteilten.

Füllkrug war laut Mitteilung nach dem DFB-Pokal-Halbfinale der Bremer gegen RB Leipzig am 30. April zur Doping-Kontrolle ausgewählt worden, hatte sich aber nicht direkt in den Kontrollraum begeben. Der 28-Jährige war in die Kabine gegangen, um sich wegen eines gebrochenen Zehs behandeln zu lassen. Dadurch traf er erst fünf Minuten später im Doping-Kontrollraum ein.

„Niclas wollte sich natürlich nicht über geltende Dopingbestimmungen hinwegsetzen und hatte den Helfer des Dopingarztes auch gebeten, mit in die Kabine zu kommen“, sagte Werders Fußball-Geschäftsführer Frank Baumann. „Da aufgrund der Corona-Situation aber nur ein Doping-Helfer zwei Spieler begleiten muss und der Doping-Helfer - trotz der Aufforderung von Niclas - nicht mit in die Kabine gekommen ist, kam es zu dieser Situation.“ Der Verein und der Spieler haben das Urteil akzeptiert.

© dpa-infocom, dpa:210706-99-282182/2

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