Bremen:Ultra-Gruppe greift Kneipe an: Vier Männer vor Gericht

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Vier Angeklagte warten in einem Saal des Landgerichtes in Bremen mit ihren Verteidigern auf ihren Prozessbeginn. (Foto: Focke Strangmann/dpa)

Nach einem Fußball-Spiel in Bremen kommt es in der Stadt zu einer wüsten Schlägerei. Es handelte sich dabei wohl um Gewalt unter Fußballfans. Vier Männer stehen deshalb vor Gericht.

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Bremen (dpa/lni) - Wegen eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs hat am Donnerstag in Bremen ein Prozess gegen vier Männer zwischen 26 und 29 Jahren begonnen. Bei den am Landgericht Bremen Angeklagten handelt es sich um mutmaßliche Ultras des Bundesliga-Clubs Werder Bremen. Als Ultras gelten Fußball-Fans, die ihren Club besonders bedingungslos unterstützen.

Zu Prozessbeginn wollten sich die Angeklagten nicht äußern. Die Vorsitzende Richterin kündigte an, ein Gespräch über eine Verständigung zu suchen. Die Verhandlung soll nächsten Donnerstag fortgesetzt werden.

Die mutmaßliche Tat liegt bereits einige Zeit zurück. Im Dezember 2017 sollen die Männer sich in Bremen nach einem Bundesligaspiel zwischen Werder Bremen und dem FSV Mainz 05 an einem Angriff auf eine andere Gruppe beteiligt haben. Die Staatsanwaltschaft ging nicht genauer auf die andere Gruppe ein. Die Polizei ordnete sie in einer Pressemitteilung aus 2018 der Hooliganszene zu.

Die vier Angeklagten befanden sich laut Anklagesatz damals in einer Gruppe Bremer Ultras, die aus rund 120 Menschen bestand. Während eines Fanmarschs durch ein Bremer Ausgehviertel sollen die Mitglieder des Fanmarschs Mülltonnen, Schilder und Stühle ergriffen und gegen eine Kneipe geworfen haben. Dort hielt sich die andere Gruppe auf. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Menschen in der Kneipe von den Bremer Ultras für Hooligans und Nazis gehalten.

Nach dem Angriff stürmten Besucher aus der Kneipe und griffen ebenfalls die Ultras an, wie Videoaufnahmen belegen, die vor Gericht gezeigt wurden. Die Aufnahmen verdeutlichen, dass es Gewalt auf beiden Seiten gab. Darauf wies auch ein Verteidiger hin.

Laut Anklagesatz beteiligten sich die Angeklagten nicht tätlich an dem Angriff, beispielsweise sollen sie keine Stühle geworfen haben. Allerdings sollen manche von ihnen mit Aussagen und Handbewegungen zu Gewalt aufgerufen haben.

© dpa-infocom, dpa:230413-99-300543/2

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