Schwerin:Datenschutzbeaufragter zu Universal-ID: „Gläsernen Bürger“

Mecklenburg-Vorpommerns Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller steht am Strand auf der Insel Usedom. (Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Heinz Müller hat das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz kritisiert und die...

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Schwerin (dpa/mv) - Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragter Heinz Müller hat das am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Registermodernisierungsgesetz kritisiert und die Landesregierung aufgefordert, im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern. Zentraler Bestandteil des Gesetzes sei die Umwandlung der Steuer-ID in eine allgemeine Identifikationsnummer.

„Damit kommen wir dem „gläsernen Bürger“ einen großen Schritt näher, warnte Müller in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung. Informationen wie Gesundheitsdaten, Angaben aus dem Schuldnerverzeichnis, zu Hartz-IV-Ansprüchen oder zu Vorstrafen und Verwandtschaftsverhältnissen könnten zu einem Profil zusammengefasst werden.

Laut Müller hatte die Konferenz der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern wiederholt vor der Einführung eines solchen einheitlichen Personenkennzeichens gewarnt. Die dem Gesetz zugrundeliegende Systematik laufe dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider, sagte er zur Begründung. Die Datenschützer hätten eine „sektorspezifische“ Personenkennziffern gefordert, mit der eine natürliche Person zwar eindeutig identifiziert werden kann, die den umfassenden staatlichen Abgleich jedoch deutlich erschwere.

Laut Müller steht nun zu befürchten, dass der Staat jederzeit auf alle verfügbaren persönlichen Daten zugreifen und diese verknüpfen kann. „Genau dies wollte das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil von 1983 mit dem dort eingeführten Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verhindern. Das Gericht hat deshalb ausdrücklich die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens verboten.“

Die Bundesregierung wertet das umstrittene Gesetz hingegen als wichtigen Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Die Steuer-ID werde zum übergreifenden „Ordnungsmerkmal“ etwa für Melde-, Personenstands- oder Fahrzeugregister. Bürger müssten im Kontakt zu Behörden nicht immer neu Angaben zur Person machen, Bearbeitungszeiten in der Verwaltung würden verkürzt, hieß es.

© dpa-infocom, dpa:210129-99-224834/2

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