Verwaltung - Leipzig:BVerwG: Besoldung in Berlin ist verfassungswidrig

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Landesbeamten und Richter in Berlin für verfassungswidrig. Es gebe eine ganze Reihe von Indizien, dass das finanzschwache Land seine Staatsdiener bis 2015 nicht mehr amtsangemessen bezahlt habe, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. Mehrere Richter, Polizisten und ein Feuerwehrmann aus Berlin hatten geklagt. In den Vorinstanzen waren sie gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht legte die acht Verfahren nun jedoch dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter sollen endgültig darüber entscheiden, ob die Berliner Beamten und Richter in verfassungswidriger Weise zu niedrig besoldet waren.

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Landesbeamten und Richter in Berlin für verfassungswidrig. Es gebe eine ganze Reihe von Indizien, dass das finanzschwache Land seine Staatsdiener bis 2015 nicht mehr amtsangemessen bezahlt habe, teilte das Gericht in Leipzig am Freitag mit. Mehrere Richter, Polizisten und ein Feuerwehrmann aus Berlin hatten geklagt. In den Vorinstanzen waren sie gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht legte die acht Verfahren nun jedoch dem Bundesverfassungsgericht vor. Die Karlsruher Richter sollen endgültig darüber entscheiden, ob die Berliner Beamten und Richter in verfassungswidriger Weise zu niedrig besoldet waren.

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