Berlin (dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung von Betreibern öffentlicher Hotspots hat in Deutschland Lob, aber auch Kritik geerntet. „Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es Antworten liefert“, schätzt Volker Tripp, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. „Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?“ Der EuGH hat entschieden, dass gewerbliche Anbieter öffentlicher Hotspots nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Der EuGH baue neue Hürden für Betreiber offener Funknetze auf, so Tripp.
Internet:Uneinheitliches Echo in Deutschland auf EuGH-Urteil zu WLAN-Hotspots
Berlin (dpa) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung von Betreibern öffentlicher Hotspots hat in Deutschland Lob, aber auch Kritik geerntet. "Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es Antworten liefert", schätzt Volker Tripp, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. "Muss ich im Café demnächst meinen Ausweis vorlegen, um an das WLAN-Passwort zu gelangen?" Der EuGH hat entschieden, dass gewerbliche Anbieter öffentlicher Hotspots nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Der EuGH baue neue Hürden für Betreiber offener Funknetze auf, so Tripp.
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