Internet:Grundsatzentscheid zur Vorratsdatenspeicherung erwartet

Der EuGH muss nun entscheiden, ob die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. (Foto: Jens Büttner)

Am Bundesverwaltungsgericht wird ein wegweisendes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erwartet.

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Leipzig (dpa) - Am Bundesverwaltungsgericht wird ein wegweisendes Urteil zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erwartet.

Das Gericht in Leipzig verhandelt heute über zwei Klagen eines Internetproviders und eines Telefonanbieters, die sich gegen die Speicherpflicht wehren. Vor dem Verwaltungsgericht Köln hatten sie Recht bekommen, weil die Pflicht zur Datenspeicherung europäisches Recht verletze. Über die Revisionen gegen diese Entscheidung soll nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Az.: BVerwG 6 C 12.18 und BVerwG 6 C 13.18)

Sollten die obersten deutschen Verwaltungsrichter die Entscheidung der Vorinstanz bestätigen, könnte dies das Schicksal der Vorratsdatenspeicherung weiter besiegeln. Die Bundesnetzagentur hatte die Speicherpflicht schon 2017 bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ausgesetzt.

Es ist aber auch denkbar, dass die Richter noch offene europarechtliche Fragen sehen und den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Dieser hatte 2016 in einem anderen Verfahren die massenhafte anlasslose Speicherung der Daten von Internet- und Telefonnutzern als unzulässig eingestuft.

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