Internet:Bestätigungsmail für Kundenkonto als Werbung unzulässig

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Verbraucher bei einer Firma online ein Kundenkonto einrichtet, erhält er in der Regel eine Bestätigungsmail. Wichtig ist, dass Nutzer den Hinweis erhalten, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Diese Mail sollte frei von Werbung sein.

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Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Verbraucher bei einer Firma online ein Kundenkonto einrichtet, erhält er in der Regel eine Bestätigungsmail. Wichtig ist, dass Nutzer den Hinweis erhalten, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können. Diese Mail sollte frei von Werbung sein.

Im konkreten Fall erhielt ein Mann eine Bestätigungsmail, obwohl er keine Kontoeinrichtung bei dem Unternehmen veranlasst hatte. Deshalb forderte er die Firma auf, eine vom Anwalt aufgesetzte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Firma schickte ihm daraufhin eine selbstformulierte Unterlassungserklärung. Diese wollte der Mann nicht akzeptieren. Deshalb zog er vor das Amtsgericht Pankow-Weißensee.

Das Unternehmen argumentierte, dass es sich bei der automatisierten Bestätigungsmail nicht um unzulässige Werbung handele, sondern eine sachliche Information für den Kunden. Das sahen die Richter anders: Die Bestätigungsmail sei eine besonders aufdringliche Absatzförderungsmaßnahme, wenn der Kunde gar keine Kontoeinrichtung veranlasst habe (Az.: 101 C 1005/14).

In der Praxis könnte das Urteil das Einholen einer Einwilligung auf elektronischen Weg faktisch unmöglich machen, kritisiert der DAV. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht rät deshalb Unternehmen, Mails mit einem Bestätigungslink immer frei von jeglichen werbenden Inhalt zu halten. Wichtig für Verbraucher sei, dass sie einen Hinweis erhalten, dass sie ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Auf das Urteil macht die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.

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