Hamburg:Kundgebung auf dem Heiligengeistfeld bleibt untersagt

Hamburg (dpa/lno) - Die Schlusskundgebung der Demonstration "G20 - not welcome" darf am 8. Juli weiter nicht auf dem Heiligengeistfeld abgehalten werden, sondern muss auf den Millerntorplatz ausweichen. Der Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde der Veranstalter dagegen zurück (Az. 4 Bs 141/17). Die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde sei rechtmäßig. Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass aus der Versammlung Gewaltstraftaten begangen würden, welche die körperliche Unversehrtheit oder das Leben von Polizisten, Unbeteiligten und friedlichen Demonstrationsteilnehmern gefährden könnten.

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Hamburg (dpa/lno) - Die Schlusskundgebung der Demonstration „G20 - not welcome“ darf am 8. Juli weiter nicht auf dem Heiligengeistfeld abgehalten werden, sondern muss auf den Millerntorplatz ausweichen. Der Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) bestätigte am Montag eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies eine Beschwerde der Veranstalter dagegen zurück (Az. 4 Bs 141/17). Die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde sei rechtmäßig. Es bestünden hinreichende Anhaltspunkte, dass aus der Versammlung Gewaltstraftaten begangen würden, welche die körperliche Unversehrtheit oder das Leben von Polizisten, Unbeteiligten und friedlichen Demonstrationsteilnehmern gefährden könnten.

Auf dem Heiligengeistfeld gebe es die Gefahr einer Massenpanik bei den angekündigten 50 000 bis 100 000 Teilnehmern, während der Millerntorplatz in mehrere Richtungen verlassen werden könne, heißt es in der Mitteilung. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müsse hingenommen werden, dass eventuell nicht alle Teilnehmer die Abschlusskundgebung verfolgen könnten. Zudem liege der Millerntorplatz noch in der Nähe des Tagungsortes.

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