Hamburg:Gericht untersagt Attac-Demonstrationen in der Innenstadt

Hamburg (dpa) - Demonstrationen von Attac Deutschland in der Hamburger Innenstadt am ersten G20-Gipfeltag bleiben vorerst verboten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies am Donnerstag mehrere Beschwerden der globalisierungskritischen Organisation zurück. Sie wollte an diesem Freitag zwischen 12.00 und 16.00 Uhr zu drei Versammlungen mit Themen wie "Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn" aufrufen. Die Antragsteller können Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs 156/17)

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Hamburg (dpa) - Demonstrationen von Attac Deutschland in der Hamburger Innenstadt am ersten G20-Gipfeltag bleiben vorerst verboten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht wies am Donnerstag mehrere Beschwerden der globalisierungskritischen Organisation zurück. Sie wollte an diesem Freitag zwischen 12.00 und 16.00 Uhr zu drei Versammlungen mit Themen wie „Gutes Leben für alle statt Wachstumswahn“ aufrufen. Die Antragsteller können Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. (4 Bs 153/17, 4 Bs 155/17 und 4 Bs 156/17)

Es bleibe dabei, dass die Versammlungen aufgrund der Allgemeinverfügung der Hamburger Versammlungsbehörde untersagt sind, teilte das Gericht mit. Die Verfügung sei voraussichtlich rechtmäßig. Das darin angeordnete zeitlich und räumlich begrenzte Versammlungsverbot sei zum Schutz der gefährdeten Güter und Personen angesichts der zwar erheblichen, aber dennoch begrenzten Polizeikräfte bei einer besonderen Gesamtgefahrenlage verhältnismäßig, führte das Gericht aus.

Aufgrund der besonderen Gesamtgefahrenlage sei es für den Antragsteller zumutbar, einen anderen Zeitpunkt oder einen anderen Ort für seine Versammlungen zu wählen.

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