Reiserecht:Albtraum im Ferienparadies

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Hotelbrand statt romantischer Stunden am Palmenstrand: Ein Urlaub in Kenia wurde für ein Ehepaar zum Horrortrip. Jetzt muss der Reiseveranstalter Schadensersatz bezahlen.

E. Müller-Jentsch

Es sollte ein romantischer Afrikaurlaub mit Strand, Palmen und viel Sonne werden - tatsächlich erlebte ein Ehepaar auf seiner Kenia-Reise Horror pur. Der Münchner Touristikveranstalter wurde deshalb vom Landgericht MünchenI nicht nur zur Erstattung des vollen Reisepreises verurteilt. Er muss zudem noch Schadensersatz für "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" an die Eheleute bezahlen.

Zu einem afrikanisch-romantischen Urlaub in Kenia gehört normalerweise auch eine Safari-Tour zu den Löwen im bekannten Nationalpark Massai Mara. (Foto: Foto: dpa)

Schon bei der Abreise war für die Erholungssuchenden alles schief gegangen: Wegen Problemen mit dem Flugzeug verschob sich der Abflug um 25 Stunden. Als sie dann endlich in ihrem Traumhotel in Kenia angekommen waren, schien alles zunächst perfekt zu sein: Die Anlage war im traditionellen afrikanischen Stil erbaut, die mit Palmwedeln gedeckten Bungalows standen im Schatten großer Palmen - alles sah sehr schön aus. Die Eheleute freuten sich außerdem auf die fünf Safari-Ausflüge, die sie im Rahmen ihres zweiwöchigen Ferienaufenthaltes gebucht hatten. Zufrieden legten sich die beiden Urlauber ins Bett.

Doch schon bald wurden sie von gellenden Schreien hochgeschreckt: Die gesamte Hotelanlage stand lichterloh in Flammen. In Panik griffen die Reisenden jeweils nach einem ihrer Koffer und rannten zum Strand. Auf dieser Flucht vor dem Feuer wurden die beiden Gepäckstücke jedoch zerstört.

Weil die Anlage vollkommen niedergebrannt war, wurden alle Gäste am nächsten Tag mit Bussen in ein anderes Hotel gebracht. In der Gerichtsverhandlung schilderte der Ehemann, dass es sich um eine schnöde Betonburg gehandelt habe, die gerade umfangreichen Bau- und Sanierungsarbeiten unterzogen wurde. "Wir und alle anderen Gäste mussten ständig die Zimmer wechseln."

Eine Reiseleitung sei in dem Ort nicht vorhanden gewesen: "Wir verbrachten mehr Zeit an der Rezeption als am Strand." Zudem sei seine Frau unter dem Eindruck der schrecklichen Erlebnisse in der Feuer-Nacht krank geworden und musste ärztlich versorgt werden.

"An Urlaubsfreude war nicht mehr zu denken", sagten die Eheleute. Auch an den gebuchten Exkursionen hätten sie nur einmal teilnehmen können - "das war aufgrund unserer mentalen Situation aber auch nutzlos."

Der Reiseveranstalter hielt diese Angaben für nicht nachvollziebar. Außerdem seien weder er noch die "örtlichen Leistungsträger" an dem Feuer schuld gewesen - die Ursache konnte bis heute nicht geklärt werden. "Die Reise ist bis zu ihrem vorgesehenen Ende vertragsgemäß durchgeführt worden", hieß es vor Gericht. Allenfalls könne man über eine Minderung des Reisepreises von zehn oder 15 Prozent reden.

Die 27. Zivilkammer hörte sich mehrere Zeugen an, die alles miterlebt hatten. Dadurch gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass die Eheleute Anspruch auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises haben. Der Hotelbrand samt der planlosen Flucht an den Strand sei für sie ein "albtraumhaftes Erlebnis" gewesen, das Todesangst hervorgerufen habe und den Erholungswert der Reise vollständig entfallen ließ. Der Reiseveranstalter beziehungsweise die von ihm in Kenia eingesetzten Leistungsträger hätten nicht nachweisen können, dass sie an dem Großfeuer keine Schuld trifft oder dass höhere Gewalt vorliege.

Infolge der erheblichen Beeinträchtigungen bestehe auch Anspruch auf Ersatz der nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit. Im Verhältnis des Reisepreises zu den schweren psychischen Beeinträchtigungen setzte die Kammer pro Tag und Person 75 Euro fest. Bezahlen muss das Reiseunternehmen auch die zerstörten Koffer. Sitzen bleiben die Eheleute lediglich auf ihren Impfkosten: "Die wären auch bei einer mangelfreien Reise angefallen und sind als Sowieso-Kosten nicht ersatzfähig", heißt es in der Begründung. (Az.:27O15559/08).

© SZ vom 27.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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