Urlaub in der Corona-Krise:Die neue Reisefreiheit

Lesezeit: 3 Min.

Reisen ist dieser Tage mit vielen Einschränkungen verbunden. So muss auf vielen Flughäfen, wie hier in Rom, ein Mundschutz getragen werden. (Foto: Guglielmo Mangiapane/Reuters)

Was bedeutet das Aufheben einer Reisewarnung für Urlauber? Und unter welchen Bedingungen können sie trotzdem noch von einer gebuchten Reise zurücktreten?

Von Eva Dignös

Eine einzigartige Situation führte zu einer in ihrer Tragweite einzigartigen Maßnahme: Am 17. März verkündete Außenminister Heiko Maas eine Warnung vor sämtlichen touristischen Reisen, uneingeschränkt und weltweit. Die Idee: Wenn die Menschen zu Hause bleiben, wird die weitere Ausbreitung des Coronavirus gebremst. Es waren unter anderem die Reisen der Skiurlauber nach Österreich oder Südtirol gewesen, die in Deutschland im Frühjahr die Zahl der Erkrankten in die Höhe schnellen ließen. Doch drei Monate später durften die Koffer wieder gepackt werden. Für die EU-Mitgliedsstaaten, den Schengen-Raum und Großbritannien wurde die Reisewarnung zum 15. Juni aufgehoben.

Wohin darf jetzt wieder gereist werden?

Nach dem Ende der Reisewarnung für die meisten europäischen Länder informieren detaillierte Reisehinweise für jedes einzelne Land, welche Einreisebestimmungen sowie Einschränkungen wie Abstands- und Hygieneregeln gelten, zu finden auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von weniger als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, wird die Reisewarnung wieder ausgesprochen, so das Auswärtige Amt.

Den Rest der Welt sollten Urlauber nach wie vor nicht als Reiseziel ins Auge fassen - zumindest nicht in näherer Zukunft: Für mehr als 160 Länder wurde die Reisewarnung bis Ende August verlängert, mit der Begründung, dass in Ländern außerhalb der EU Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften "ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung" wieder eingeführt werden könnten. Auch beliebte Urlaubsländer wie die Türkei oder Ägypten sind darunter. Ob doch schon vor September Lockerungen möglich sind, soll nun laufend geprüft werden.

Reisen in Zeiten der Pandemie
:So ist die Lage in europäischen Urlaubsländern

Was ist momentan erlaubt und was nicht? Wo gelten auch im Freien strenge Regeln? Welche Regionen sind Risikogebiete und wo gibt es wieder Einreiseverbote? Ein Überblick von A bis Z.

Sind Reisen in Länder verboten, für die noch die Reisewarnung gilt?

Nein, eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot, sondern warnt vor konkreten Bedrohungen und soll bei der Entscheidung für oder gegen ein Reiseziel helfen. Wer sich trotzdem auf den Weg macht, sollte sich auf jeden Fall über die Bedingungen am Urlaubsort informieren. Ausgangssperren können von einem Tag auf den anderen verhängt oder Flughäfen geschlossen werden. Konsularischen Beistand sichert das Auswärtige Amt für solche Fälle zu, eine Rückholaktion wie im Frühjahr wird es aber nicht wieder geben. Möglicherweise platzt der Urlaub auch schon am Flughafen: Die Airlines prüfen vor dem Abflug, ob der Passagier überhaupt ins Land gelassen wird.

Welche Urlaubsreisen dürfen jetzt noch storniert werden?

Reiserechtlich gilt eine Reisewarnung als "starkes Indiz für ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis". Das ist für Pauschalreisende wichtig: Sie können sich für eine Stornierung auf eine Reisewarnung berufen. "Solange es die Reisewarnung gibt, kann ein Pauschaltourist kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, wenn seine Reisezeit und sein Reiseziel von der Warnung umfasst sind", sagt Reiserechtsanwalt Kay P. Rodegra aus Würzburg. Komplizierter wird es, wenn die Reisewarnung aufgehoben ist, man wegen der Pandemiefolgen aber trotzdem nicht reisen möchte. Dann ist der Rücktritt ohne Stornogebühren möglich, wenn "es am Zielort oder in dessen Nähe wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt. Diese Beeinträchtigungen dürfen bei der Buchung aber nicht bekannt gewesen sein", sagt Rodegra.

Doch was ist eine "erhebliche Beeinträchtigung"? Der geschlossene Wellnessbereich im Hotel, die abgesagte Strandparty, die Mundschutzpflicht auf der Besichtigungstour? Reisende, die ihren Sommerurlaub in Europa wegen der Corona-Einschränkungen stornieren wollen, sollten sich darauf einstellen, mit ihrem Veranstalter über solche Fragen streiten zu müssen. Reiserechtsanwalt Paul Degott aus Hannover sieht für die Kunden aber gute Chancen: Wenn Pool und Spa-Bereich gesperrt sind, am Buffet Gummihandschuhe getragen werden müssen, man mit Maske lange ansteht, seien das Einschränkungen, die in den "Kernbereich der Reise" eingriffen.

Verbraucherschützer fordern außerdem ein Stornorecht für Risikopatienten. "Es macht für diese Personengruppen keinen Unterschied, ob sie nach Spanien oder Südkorea reisen. Sie müssen kostenlos stornieren können, um sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben", betont Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

Annullierte Flüge
:"Etwas Geduld sollte man mit den Airlines haben"

Nicht nur der Flug ist wegen der Reisewarnung ausgefallen, auch das Geld wurde bisher oft nicht erstattet. Bleibt nur die Klage? Es gibt noch einen anderen Weg.

Interview von Eva Dignös

Inzwischen hat das Amtsgericht Frankfurt die Rechte von Risikopatienten und andere Reisenden gestärkt für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Absage die Prognose für Urlaubsziel- und -zeitraum ungünstig ist. Eine aktuelle Reisewarnung sei dafür nicht unbedingt erforderlich: Es reicht schon eine 25-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass sich die Lage am Ferienort verschlechtert, um kostenfrei absagen zu können - in dem speziellen Gerichtsfall war das vier Wochen vor der Abreise. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie in diesem Interview mit Reiserechts-Experten Paul Degott.

Sind Corona-Einschränkungen ein Reisemangel?

Wer trotzdem seinen Sommerurlaub antritt, muss nicht alle Einschränkungen am Urlaubsort unwidersprochen akzeptieren. "Werden gebuchte und vertraglich zugesagte Leistungen nicht zur Verfügung gestellt, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt", sagt Anwalt Rodegra. Wer für die Einschränkungen verantwortlich ist, spielt dabei keine Rolle. Reklamiert werden muss - das gilt ganz unabhängig von Corona - noch am Urlaubsort, um dem Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben.

Was müssen Individualreisende beachten?

Wer nicht pauschal reist, sondern seine Unterkunft selbst bucht, ist an die im Vertrag vereinbarten Stornobedingungen gebunden und kann sich bei Auslandsreisen in der Regel weder auf Reisewarnungen noch auf zu befürchtende Einschränkungen berufen. Je kurzfristiger die Absage, desto höher sind die Kosten. Bevor man zähneknirschend zahlt, ist es aber einen Versuch wert, mit dem Hotelier oder Ferienhausvermieter Kontakt aufzunehmen. Vielleicht lässt sich der Aufenthalt aufs nächste Jahr verschieben.

Welche Reisen können jetzt gebucht werden?

Mit dem Ende der Reisewarnung für viele europäische Länder hoffen die Veranstalter auf einen Neustart der Reiselust. Hotels und Fluggesellschaften werben ebenfalls intensiv um Kunden: Lufthansa verspricht den Passagieren eine Rückfluggarantie. Für sämtliche Neubuchungen gilt: Verbraucher sollten auf möglichst flexible Bedingungen für Storno oder Umbuchungen achten.

© SZ vom 10.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusUrlaub trotz Corona-Krise
:Willkommen an der Adria

Italien hat seine Grenze für Touristen wieder geöffnet. In Rimini und Umgebung erholt man sich langsam vom Corona-Schock. Ein erster Besuch.

Von Monika Maier-Albang, Rimini

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: