Fahrgastrechte:Unpünktliche Züge: Bahnkunden sollen mehr Entschädigung bekommen

Anzeigetafel mit verspäteten Zügen

Geld ist immerhin ein kleiner Trost, wenn der Zug nicht pünktlich war. Die Entschädigung muss unabhängig von der Ursache der Verspätung gezahlt werden.

(Foto: dpa-tmn)
  • Bahnkunden können auf höhere Entschädigungen hoffen, wenn ihr Zug nicht pünktlich war.
  • Das Europaparlament stimmt für eine deutliche Anhebung.
  • Über die endgültige Summe muss aber jetzt noch mit den Mitgliedsstaaten verhandelt werden.

Der Anschluss ist weg, der Termin ist geplatzt: Verspätete Züge sind ein häufiges Ärgernis. Im ersten Halbjahr 2018 fuhren nur 77,4 Prozent der Züge im Fernverkehr pünktlich, wichen also - so die Definition der Bahn für Pünktlichkeit - maximal sechs Minuten vom Fahrplan ab.

Immerhin steht Bahnkunden ab einer Stunde Verspätung eine Entschädigung zu. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es dann zurück, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent. Künftig könnte sie deutlich höher ausfallen. Das Europaparlament beschloss am Donnerstag folgende Staffelung:

  • Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde erhalten Bahnkunden 50 Prozent des Ticketpreises zurück.
  • Bei mehr als eineinhalb Stunden werden 75 Prozent erstattet.
  • Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden gibt es den kompletten Fahrpreis zurück.

Dem Bahnkunden bringt der Beschluss zunächst nichts. Das Europäische Parlament legt damit seine Position gegenüber den EU-Mitgliedsstaaten fest. Mit ihnen wird nun darüber verhandelt, wie hoch die Entschädigung künftig tatsächlich ausfallen wird.

Geplant ist eine umfassende Reform der seit 2009 geltenden Fahrgastrechte für Bahnkunden, die nicht nur mehr Geld bei Verspätungen umfasst. So soll nach dem Willen des Parlaments künftig Menschen mit Behinderung eine kostenlose Unterstützung am Bahnhof garantiert und der Transport von Fahrrädern mit der Bahn erleichtert werden.

Keine Änderungen dürfte es vorerst an dem Verfahren geben, mit dem Fahrgäste in Deutschland ihre Forderungen geltend machen müssen und das in Zeiten von Online-Tickets eher antiquiert wirkt. Formular ausfüllen, unterschreiben und im Reisezentrum abgeben oder per Post an die Bahn schicken - es sei verständlich, dass viele Kunden das als nicht mehr zeitgemäß empfinden, räumt ein Bahnsprecher ein. Auf lange Sicht wolle die Deutsche Bahn das Verfahren ändern, doch eine Umstellung sei technisch komplex und herausfordernd. Immerhin ist der Abdruck der Schaffner-Zange auf dem Ticket nicht mehr erforderlich. Ob eine Verspätung vorlag, lasse sich bei der Antragsprüfung im System nachvollziehen.

Den Entschädigungsantrag muss die Bahn innerhalb eines Monats bearbeiten. Meist gehe es schneller, Anfang November dauerte es nach Angaben des Bahnsprechers rund zehn Tage bis zur Auszahlung. Anders als bei vielen Airlines ließen sich Ansprüche gegenüber der Bahn in der Regel ohne Probleme durchsetzen, sagt Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn. Nur bei eher selten vorkommenden Härtefällen müssten Verbraucher die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) anrufen. Sie schlichte in 60 bis 70 Prozent der Fälle im Kundensinne.

Ob der Zug wegen eines technischen Defekts, wegen eines Streiks oder wegen eines Unwetters Verspätung hatte, spielt für die Entschädigung keine Rolle. Auf höhere Gewalt kann sich die Bahn im Unterschied zu Fluggesellschaften nicht berufen.

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