Leserdiskussion:Ermittlungen gegen "Zentrum für politische Schönheit" eingestellt - richtig so?

Der Paragraf 129 gilt als "Schnüffelparagraf", weil er den Behörden weitreichende Überwachungsmethoden zugesteht. (Im Bild: Aktion des Künstlerkollektivs nahe des Grundstücks von AfD-Politiker Höcke) (Foto: Swen Pförtner/dpa)

Die Ermittlungen gegen die Künstlergruppe "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung werden eingestellt. Der Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung hat sich offenbar nicht erhärtet.

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