Paragraf 129:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Zentrum für politische Schönheit

Artist Group Holds Reburial For Two Syrian Refugees Drowned In The Mediterranean

Philipp Ruch, der Leiter des Zentrums für politische Schönheit, im Jahr 2015 bei einer Aktion gegen die EU-Flüchtlingspolitik

(Foto: Getty Images)
  • Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen das Zentrum für politische Schönheit wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs.
  • Der Paragraf gilt als "Schnüffelparagraf", weil er den Behörden weitreichende Überwachungsmethoden zugesteht.
  • Es dürfte das erste Mal sein, dass ein solches Verfahren gegen eine Künstlergruppe eingeleitet wurde.

Von Alex Rühle

Der Staat gegen die Kunst - das gab es in Deutschland in dieser Form wohl noch nie: Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt gegen das Künstlerkollektiv Zentrum für politische Schönheit (ZPS) wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs. Das ist das Ergebnis einer Anfrage durch einen Abgeordneten der Linken im thüringischen Landtag. Das ZPS zeigt auf seiner Webseite politicalbeauty.de einen Auszug aus der Antwort der Landesregierung, der zufolge die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits vor 16 Monaten aufnahm, am 29. November 2017. Das Kollektiv wird dabei nicht namentlich genannt, stattdessen ist die Rede von einer "Gruppierung von Aktionskünstlern", die "polizeilich nicht erfasst" sind. Die Staatsanwaltschaft Gera wollte sich auf SZ-Anfrage nicht dazu äußern. Gegenüber den Anwälten des ZPS habe die Staatsanwaltschaft allerdings angegeben, dass das Zentrum gemeint sei, heißt es auf der ZPS-Webseite.

Am 22. November 2017 hatten Aktivisten des Zentrums vor dem Haus von Björn Höcke im thüringischen Bornhagen eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Denkmals errichtet. Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag und Wortführer des ultrarechten Parteiflügels, hatte das Denkmal für die ermordeten Juden Europas zuvor als "Denkmal der Schande" bezeichnet. Drei Tage später, am 25. November, sagte Höcke bei einer Veranstaltung des rechtsextremen Magazins Compact, "diese Künstlergruppe" sei "keine Künstlergruppe, sondern eine kriminelle Vereinigung, ja, sie ist eine terroristische Vereinigung." Vier Tage später wurde das Ermittlungsverfahren der thüringischen Staatsanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eröffnet.

Damals hatte der Thüringer Parlamentspräsident Christian Carius (CDU) nach eigenen Worten den thüringischen Innenminister Georg Maier (SPD) aufgefordert, "dringend dafür zu sorgen, dass erforderliche Ermittlungen" gegen die Gruppe "eingeleitet werden". Die sechs zivilrechtlichen Prozesse, die wegen der Denkmalaktion angestrengt wurden, konnte das ZPS allesamt gewinnen.

Der Münchner Anwalt und Strafrechtsexperte Hartmut Wächtler nennt das Ermittlungsverfahren "ziemlicher Wahnsinn", schließlich könne Paragraf 129 nur gegen Vereinigungen angewandt werden, "deren Zweck oder Tätigkeit die Begehung schwerer Straftaten" sei, die mit erheblichen Freiheitsstrafen belegt werden. Geschaffen wurde der Paragraf im Jahr 1871 zur Bekämpfung oppositioneller Gruppen, die auf diese Weise leicht zu Staatsfeinden erklärt werden konnten. Seit den Fünfzigerjahren wurde er meist gegen kriminelle Vereinigungen oder illegale Gruppen aus dem Umkreis der verbotenen KPD angewandt.

Nach Ansicht von Wächtler ist das Verfahren aus mehreren Gründen "höchst brisant". Der Paragraf funktioniere in taktischer Hinsicht wie ein "Büchsenöffner", ermöglicht er doch sehr weitreichende Überwachungsmethoden, vom Abhören von Telefongesprächen über die Verwanzung von Räumen bis hin zur Online-Überwachung mit Staatstrojanern - nicht umsonst heißt er auch "Schnüffelparagraf". Zum anderen wirke solch ein Verfahren in höchstem Maße abschreckend, weil bei vielen der Eindruck entstehe, der Angeklagte habe sich schwerer Verbrechen schuldig gemacht. Gegen eine Künstlergruppe, so Hartmut Wächtler, sei dieser Paragraf "überhaupt noch nie in Stellung gebracht worden".

Das Zentrum für politische Schönheit wusste bis vor wenigen Tagen nichts von den Ermittlungen. Man sei schwerst irritiert, sagte Philipp Ruch, Gründer und künstlerischer Leiter des Zentrums, zur SZ. In dem schon erwähnten Antwortschreiben der Staatsanwaltschaft Gera auf die Anfrage des Linken-Abgeordneten, heißt es zur "Anzahl der Beschuldigten": 1. Dies dürfte bedeuten, dass gegen Philipp Ruch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird. Das Bundesinnenministerium hatte Ruch Anfang März die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion der Bundeszentrale für politische Bildung verboten. Auf Anfrage des Stern gab das Ministerium als Grund an: "ein laufendes Verfahren".

Das Kollektiv bittet auf der Website politicalbeauty.de um Spenden für die anstehende strafrechtliche Verteidigung. In Absatz zwei des Paragrafen 129 heißt es allerdings, "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" werde jeder bestraft, der "eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Unterstützer wirbt." Zur Zeit hat das Zentrum für politische Schönheit rund 2000 Fördermitglieder.

Zur SZ-Startseite
'Denkmal der Schande' in Sichtweite des AfD-Politikers Höcke

SZ PlusBornhagen und die AfD
:Macht Björn Höckes Haus aus einem Dorf ein "braunes Nest"?

Ein Besuch in Bornhagen, wo 80 Flüchtlinge genauso zur Dorfgemeinde gehören wie AfD-Rechtsaußen Höcke - und sich die Bewohner vor allem über die Kunstaktivisten des ZPS ärgern.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: