Düsseldorf:Kabinett: Regeln gegen „Wilden Westen“ im Wohnungsmarkt

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Für Kurzzeitvermietungen, die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien soll es ab Juli 2021 klarere Regeln in Nordrhein-Westfalen...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Für Kurzzeitvermietungen, die Unterbringung von Leiharbeitern und den Umgang mit Schrottimmobilien soll es ab Juli 2021 klarere Regeln in Nordrhein-Westfalen geben. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf an. Das Landeskabinett habe dem Entwurf für ein neues „Wohnraumstärkungsgesetz“ bereits zugestimmt. Am Mittwoch wird sich der Landtag mit der Novelle befassen.

Wer Wohnraum verwahrlosen lasse oder zweckentfremdet, müsse künftig mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld rechnen, sagte Scharrenbach. Diese „Höchststrafe“ könne etwa große Wohnungsbau-Konzerne treffen, falls sie ganze Bestände verwahrlosen ließen.

Wenn Mieter aus vergammelten „Schrott-Immobilien“ herausgeholt werden müssten, habe der Eigentümer auch für deren Unterbringung zu zahlen. Die Landesregierung setze damit einen landesweiten rechtlichen Rahmen, „so dass wir nicht mehr im Wilden Westen sind“, unterstrich die CDU-Politikerin.

Es bleibe aber dabei, dass auch künftig die Kommunen selbst entscheiden, ob sie ihren Wohnraum mit einer Zweckentfremdungssatzung schützen müssen. Bislang gibt es solche Satzungen in sieben Kommunen in NRW: Aachen, Bonn, Köln, Münster, Dortmund, Düsseldorf und Grevenbroich.

In Städten mit einer solchen Satzung gelten künftig klare Vorgaben: Die lukrativen Kurzzeitvermietungen werden auf maximal zwölf Wochen im Jahr begrenzt. Wer Wohnraum über Online-Portale für kurze Belegungen anbietet, braucht eine Identifikationsnummer. Dafür sei ein digitales Portal für ganz NRW geplant. Angebote oder Werbung im Internet für private Kurzzeitvermietungen dürften dann nur noch mit dieser Nummer veröffentlicht werden. Die Kommunen können die Kontaktdaten der Anbieter ans Finanzamt weitergeben. Wohnraum darf dem Entwurf zufolge auch nicht mehr grundlos länger als sechs Monate leer stehen.

Das geplante Gesetz soll darüber hinaus Arbeitgeber für eine angemessene Unterbringung ihrer Leiharbeiter und Werkvertragsnehmer in die Pflicht nehmen. Wer Sammelunterkünfte anbietet, muss künftig ein Konzept vorlegen und einen festen Ansprechpartner benennen. Überall, wo Leiharbeiter untergebracht werden, sollen die Standards der Arbeitsstättenverordnung des Bundes gelten mit ausreichend großen, angemessen temperierten und getrennten Wohn-, Schlaf- und Sanitärbereichen.

In der Vergangenheit waren wiederholt Missstände in Unterkünften vor allem für Leiharbeiter der Fleischindustrie festgestellt worden. „Die Zügel werden angezogen“, stellte Scharrenbach fest. Das sei auch relevant für die Logistik-Branche und - in geringerem Maße - für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, wo es aber deutlich weniger Auffälligkeiten gebe.

Bislang hätten die Aufsichtsbehörden häufig auch keinen Überblick, wo Leiharbeiter untergebracht seien, die etwa in den Niederlanden arbeiten, aber auf deutscher Seite wohnen. „Wir bringen die Städte und Gemeinden in den Fahrersitz - weg vom Rücksitz, wo sie heute sind“, umschrieb Scharrenbach ihr Transparenzziel.

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