Pannen in der Hauptstadt:Ampel will Bundestagswahl in Teilen Berlins wiederholen

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In Berlin bildeten sich vor Wahllokalen zur Bundestagswahl teils lange Schlangen. (Foto: Georg Hilgemann/dpa)

SPD, Grüne und FDP sprechen sich für einen erneuten Urnengang in 431 der knapp 2300 Wahlbezirke aus. Sie bleiben damit hinter der Forderung des Bundeswahlleiters zurück.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Ampelkoalition will die Bundestagswahl in 431 der knapp 2300 Berliner Wahlbezirke wiederholen lassen. Das teilten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Fraktionen von SPD und Grünen, Katja Mast und Irene Mihalic, sowie deren FDP-Kollege Johannes Vogel am Mittwochabend mit. Die Ampelkoalition geht damit deutlich weniger weit als der Bundeswahlleiter. Dieser hatte sich für eine Wiederholung in der Hälfte der Berliner Bundestagswahlkreise ausgesprochen.

In der Hauptstadt war es bei der Bundestagswahl zu erheblichen Pannen gekommen. In einigen Wahllokalen gingen die Stimmzettel aus, in anderen wurden falsche ausgegeben. Mancherorts musste die Abstimmung zwei Stunden lang unterbrochen werden. Es kam zu gewaltigen Warteschlangen. In vielen Wahllokalen konnte man seine Stimme deshalb auch deutlich nach 18 Uhr noch abgeben, in einem Lokal sogar bis 21 Uhr. Da lagen schon seit Stunden die ersten Hochrechnungen vor.

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Die Bundestagswahl fand gleichzeitig mit der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus statt. Über deren Wiederholung entscheidet am 16. November der Berliner Verfassungsgerichtshof. Es wird erwartet, dass die Abgeordnetenhauswahl weitgehend oder sogar vollständig wiederholt werden muss.

Über die Wiederholung der Bundestagswahl hat nicht der Berliner Verfassungsgerichtshof zu entscheiden, sondern der Bundestag. Sein Wahlprüfungsausschuss gibt dafür eine Empfehlung ab. Katja Mast, Irene Mihalic und Johannes Vogel teilten nun mit, dass sich die Mitglieder der Ampelfraktionen im Wahlprüfungsausschuss darauf verständigt hätten, dass die Bundestagswahl nur in 431 Wahlbezirken wiederholt werden soll.

Der Wahlprüfungsausschuss tagt an diesem Donnerstag wieder. Über seine Empfehlung soll der Bundestag nach dem Willen der Ampelkoalition dann am 10. oder 11. November beraten.

"Wir wollen die Bundestagswahl dort wiederholen, wo tatsächlich Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme aufgrund von festgestellten Wahlfehlern nicht abgeben konnten", heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Mast, Mihalic und Vogel. "Die Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung" sei "mit den Auswirkungen eines konkret festgestellten Wahlfehlers abzuwägen". Es gehe nämlich "auch um die Rechtssicherheit des Wahlergebnisses vom 26. September 2021". Rund 70 Prozent der Wählerinnen und Wähler hätten damals ihre Stimme abgegeben, deren gültiges Votum gelte es ebenfalls zu respektieren.

"Wo es relevante Wahlfehler gab, gibt es eine Wiederholungswahl"

In der Erklärung der parlamentarischen Geschäftsführer heißt es, es gelte jetzt eine ganz einfache Regel: "Wo es relevante Wahlfehler gab, gibt es eine Wiederholungswahl. Wo es keine Wahlfehler gab, gibt es keine Wiederholungswahl. Wo eine Wiederholungswahl stattfindet, wird der identische Stimmzettel wie bei der Bundestagswahl wieder vorgelegt."

Zuletzt hatten die Ampelfraktionen nur eine Wiederholung in etwa 300 Wahlbezirken angestrebt. Dafür waren sie heftig kritisiert worden. Darauf scheinen sie nun reagiert zu haben. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, hatte geklagt, die Ampel habe "so lange an den Kriterien gedreht, bis das politisch gewollte Ergebnis von nur noch 300 Wahllokalen herausgekommen ist".

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