Wettbewerb:Neue Runde für Sächsischen Gründerinnenpreis 2024 startet

Blick auf das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung. (Foto: Robert Michael/dpa)

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Dresden (dpa/sn) - Gründerinnen und Unternehmerinnen können sich ab dem 16. Mai wieder für den sächsischen Gründerinnenpreis bewerben. Das kündigte das sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung an, das den Preis vergibt. Die Bewerbungsfrist ende am 1. Mai, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Mit dem Preis soll das unternehmerische Handeln von Frauen im Freistaat gewürdigt werden und zwar in drei Kategorien: Je 5000 Euro gehen an eine Newcomerin, die weniger als drei Jahre am Markt ist, sowie an eine etablierte Gründerin, deren Firma schon länger als drei Jahre besteht. Zudem wird ein ebenfalls mit 5000 Euro dotierter Nachhaltigkeitspreis an eine Gründerin vergeben, die mit ihrem innovativen Geschäftsmodell die soziale und ökologische Transformation vorantreibt, wie es hieß. Dieser Preis wird von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftet.

Bewertet und gewichtet werden die Gründerkonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen laut Pressemitteilung von einem neunköpfigen Jurygremium aus Expertinnen und Experten.

„Bewerben können sich Frauen, die ein Einzel-, kleines oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2022 gegründet oder übernommen haben“, hieß es aus dem Ministerium.

© dpa-infocom, dpa:240418-99-726441/3

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