Wahlen:Graf: Senat nicht den Mut zu schneller Klimaneutralität

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Werner Graf (Bündnis90/Grüne) spricht. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild)

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Berlin (dpa/bb) - Berlins Grünen-Fraktionschef Werner Graf hat rechtliche Schritte in Aussicht gestellt, falls ein neuer schwarz-roter Senat einen erfolgreichen Volksentscheid zur schnelleren Klimaneutralitität nicht erfolgreich umsetzen sollte. „Wenn er durchgeht, und wir hoffen ja, dass er durchgeht, dann werden wir schon gucken, dass diese Regierung einen Plan vorlegt, wie sie das insgesamt hinbekommen will, dass Berlin insgesamt 2030 klimaneutral ist“, sagte Graf am Dienstagabend bei einer Talkveranstaltung der Tageszeitung „taz“ in Berlin.

„Und ich wette jetzt schon, dass sie dann nicht in der Lage sind oder zumindest nicht den Mut haben werden, die Maßnahmen vorzulegen, die dafür wirklich nötig sind“, sagte Graf. „Es wird ja jetzt schon geweint, wenn irgendwo nur ein Parkplatz wegfällt. Da bin ich mal gespannt, was da alles passiert. Aber die Wette würde ich eingehen“, so der Grünen-Politiker. „Die Frage ist dann natürlich: Geht man auch mit Klagen voran?“ Und das werde man tun müssen, weil es nicht reiche, ein paar E-Ladesäulen aufzustellen.

Auch Danny Freymark, Umwelt- und Klimaschutzexperte der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus, ist skeptisch, ob ein schwarz-roter Senat die Ziele des Volksentscheids erreichen könnte. „Wäre das erfolgreich, wäre meine Prämisse, dass CDU und SPD es so ernst nehmen, wie es ist und alles dafür tun, dass es umgesetzt wird“, sagte er. „Zugleich wird man in der ein oder anderen Situation in die Bredouille kommen, erklären zu müssen, warum es nicht immer gelingt“, ergänzte er. „Ich will nicht schon sagen: Man wird's nicht einhalten, aber die Wahrscheinlichkeit, dass es eingehalten wird, ist natürlich sehr, sehr gering.“

Über den Volksentscheid des Bündnisses „Klimaneustart“ wird am 26. März abgestimmt. Es will erreichen, dass Berlin bis 2030 und nicht wie vorgesehen erst bis 2045 klimaneutral wird. Dafür soll das Energiewendegesetz des Landes geändert werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Mehrheit der Wählerinnen und Wähler dafür stimmt, mindestens aber 25 Prozent der Wahlberechtigten. Das entspricht etwa 613 000 Ja-Stimmen.

© dpa-infocom, dpa:230314-99-954406/2

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