Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Die verbleibenden Vorwürfe reichten nicht aus, um eine Untersuchungshaft fortzusetzen. Franco A. soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben und im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sein. Den Verdacht habe er auf Flüchtlinge lenken wollen.
Verteidigung:Franco A. frei - kein dringender Terrorverdacht mehr
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten. Die verbleibenden Vorwürfe reichten nicht aus, um eine Untersuchungshaft fortzusetzen. Franco A. soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben und im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sein. Den Verdacht habe er auf Flüchtlinge lenken wollen.
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