Verstöße gegen EU-Prinzipien:Orbáns erfolgreiches Taktieren

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Bleibt wohl von Kürzungen von EU-Mittel verschont: Ungarns Premier Viktor Orban (Foto: John Thys/AP)

Die EU wollte die in Richtung "illiberale Demokratie" abdriftenden Länder Ungarn und Polen zurück auf den rechtsstaatlichen Weg zwingen - doch daraus wurde nichts. Geschichte einer Weichspülung.

Von Thomas Kirchner

Man kann es simpel ausdrücken: Viktor Orbán hat gewonnen. Ungarns Premier selbst sah das zumindest so, als er nach dem EU-Gipfel auf einer Pressekonferenz mit seinem polnischen Kollegen jubelte, beide Länder hätten "ihren nationalen Stolz verteidigt". Orbáns Strategie war offensichtlich.

Er wollte sich seine Zustimmung für den Wiederaufbaufonds und die Rettung Südeuropas durch Zugeständnisse bei der Rechtsstaatlichkeit abkaufen lassen. Das sei gelungen: "Wir haben erfolgreich allen Versuchen widerstanden, die den Zugang zu EU-Geld mit rechtsstaatlichen Kriterien verknüpft hätten."

Das stimmt nicht ganz, aber fast. Die Absicht, Polen und Ungarn, die klar in Richtung "illiberale Demokratie" abdriften, zurück auf den rechten Weg zu zwingen - indem man sie dort trifft, wo es wehtut, nämlich beim Geld -, diese Absicht ist weichgespült worden.

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In den Schlussfolgerungen stehen dazu nur noch schüttere Sätze. Es sei wichtig, die Rechtsstaatlichkeit zu achten. "Vor diesem Hintergrund" werde eine "Konditionalitätsregelung" zum Schutz des künftigen EU-Budgets und des Corona-Wiederaufbauplans eingeführt. Das Geld soll also gegen Bedingungen vergeben werden. "In diesem Zusammenhang" werde die Kommission bei Verstößen Maßnahmen vorschlagen, die vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit (knapp zwei Drittel) angenommen werden.

Noch am Montag stand im jüngsten Verhandlungsvorschlag von Ratspräsident Charles Michel viel Härteres. Da war die Rede von einem "Konditionalitätssystem", um offensichtliche rechtsstaatliche Mängel in den EU-Staaten zu beheben, wenn dies nötig sei, um den EU-Haushalt, die Corona-Hilfen und die finanziellen Interessen der Union zu schützen. Die Mängel hätten anhand "klarer und genügend präziser" Kriterien benannt werden sollen.

Die jetzige Formel ist so schwammig, dass Experten es für möglich halten, dass Ungarn und Polen ganz um Geld-Sanktionen herumkommen. Laut einem früheren Vorschlag der Kommission hätte es einer qualifizierten Mehrheit bedurft, um Strafen zu stoppen - eine viel gefährlichere Drohung, denn so eine Mehrheit wäre schwer zu organisieren. Diese Option hatte Ratspräsident Charles Michel schon im Februar, als der erste Gipfel zum EU-Budget scheiterte, aus der Hand gegeben.

Michel bestritt zwar, dass eine strenge Regelung zugunsten des Kompromisses geopfert worden sei. Und der Niederländer Mark Rutte, der die Rechtsstaatsklausel zur Bedingung für ein Ja gemacht hatte, sagte gar tapfer, mit der jetzigen Lösung "können die Auszahlungen gestoppt werden".

Doch die Einschätzung der SPD-Europaabgeordneten Katarina Barley kommt der Realität wohl näher: "Schöne Worte" stünden in der jetzigen Rechtsstaatsformel, aber "wahrscheinlich sehr wenig Inhalt", der Gipfel sei "eingeknickt".

Hat Orbán die Kollegen erpresst? Offensichtlich reifte in Berlin und Paris früh die Einsicht, letztlich auf Ungarn und Polen angewiesen zu sein. Sie hätten das ganze Corona-Konstrukt zu Fall bringen können, schließlich wird einstimmig entschieden.

Orbán hatte mit seinem Veto gedroht, falls es bei der geplanten Koppelung zwischen Geld und Rechtsstaatlichkeit bleibe. Ungarische Medien berichten von einem Deal mit Angela Merkel, wonach das laufende Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn nach Art. 7 des EU-Vertrags schnell beendet wird. Das wurde dementiert, aber die Bundeskanzlerin antwortete vage auf eine Frage dazu. Orbán wolle eine "Hängepartie" vermeiden, sagte sie, man wolle Ungarn dabei unterstützen, die entscheidenden Schritte müsse das Land selber gehen.

Damit könnte ein für die Zukunft der EU zentraler Prozess vorerst in der Sackgasse landen. Das Prinzip, wonach sich alle Staaten einem gemeinsamen Werte- und Grundrechtskanon verschreiben, ist fundamental für die Union und für ihr Funktionieren unerlässlich.

Im Binnenmarkt müssen sich Gerichte auf die Rechtsstaatlichkeit in anderen Mitgliedsstaaten verlassen können

Im Binnenmarkt etwa müssen sich Gerichte auf die rechtsstaatliche Qualität von Urteilen in anderen Mitgliedstaaten verlassen können. Seit den Reformen in Polen, die den Einfluss der Exekutive auf die Justiz gestärkt haben, ist dies fraglich. Die EU hat versucht gegenzuhalten: mit Vertragsverletzungsverfahren, Urteilen des Europäischen Gerichtshofs sowie den Art.-7-Verfahren gegen Polen und Ungarn, die zum Entzug von Stimmrechten im Ministerrat führen können.

Es hat sich gezeigt, dass diese Instrumente nicht ausreichen, weil Sanktionen jeweils von Polen oder Ungarn gestoppt werden können. Deshalb regte unter anderem die Bundesregierung vor Jahren an, neue Wege zu gehen: Geld nur noch gegen Wohlverhalten. Diese Idee hat Orbán nun unterlaufen.

© SZ vom 22.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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