Urteil zum Lissabon-Vertrag:Im Namen der Völker

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Das Verfassungsgericht will die Souveränität der Staaten nicht aufgeben. Es stärkt den Bundestag - und untersagt dem Bundespräsidenten, den Lissabon-Vertrag zu unterschreiben.

H. Kerscher

Als Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle um 12.17 Uhr den Besuchern einen guten Heimweg wünschte, wirkten die meisten von ihnen erschöpft, einige wie der Abgeordnete Peter Gauweiler und sein Kollege Jerzy Montag euphorisch und mancher wie der ÖDP-Vorsitzende Klaus Buchner eher missmutig.

Das Verfassungsgericht sieht Europa vor allem aus der Sicht der Nationalstaaten - mit seinem Urteil will es deren Souveränität stärken. (Foto: Foto: ddp)

Im allgemeinen Stimmen- und Menschengewirr nach dem Urteil bildeten sich dann alsbald zwei Pulks von Fotografen und Journalisten: der eine um Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der andere um Gauweiler. Letzterer wurde wiederum flankiert von seinen beiden Prozessvertretern, seinem Anwaltskollegen Wolf-Rüdiger Bub, den er umarmte, und dem wortmächtigen Professor Dieter Murswiek aus Freiburg.

Diese Dreiergruppe hatte besonders gute Gründe für ihre Freude. In der für die Einschätzung von Sieg und Niederlage aussagekräftigen Kostenentscheidung des Gerichts schnitt Gauweiler am besten ab, worauf hinzuweisen er in seinen zahlreichen Statements nicht vergaß. Ihm muss die Bundesrepublik Deutschland die Hälfte der "notwendigen Auslagen" erstatten, also die für den Prozess anfallenden Kosten. Die Kläger von der Bundestagsfraktion der Linken bekamen immerhin ein Drittel zugesprochen, der ÖDP-Vorsitzende Klaus Buchner und die Vierergruppe um den Grafen von Stauffenberg jeweils ein Drittel.

Das Volk steht im Mittelpunkt

Mehr als zwei Stunden lang hatten Andreas Voßkuhle und der für das Lissabon-Verfahren zuständige Richter Udo Di Fabio die wichtigsten Passagen des knapp 150-seitigen Urteils vorgetragen - stellenweise auf einer geradezu schwindelerregenden Abstraktionshöhe mit einer Fülle sperriger Begriffe. Wem ist schon die "Identitätskontrolle" von Rechtssätzen geläufig? Doch trotz der komplizierten Begrifflichkeit und Argumentation verdiente kaum je ein Urteil mehr den Vorspruch "Im Namen des Volkes" als diese Leitentscheidung.

Das Volk stand nämlich im Mittelpunkt der einstimmigen Antwort des Zweiten Senats auf die Angriffe der Kläger, häufig im Plural wie in der kommunistischen Internationalen: "Völker, hört die Signale." In der Tat wird nicht nur das deutsche Volk die Kernaussage des Richterspruchs hören, wonach die Völker der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu wenig zu sagen haben.

Es bestehe eine Lücke zwischen der mittlerweile erreichten Entscheidungsmacht der EU und der "demokratischen Wirkmacht der Bürger in den Mitgliedsstaaten", hieß es. Daran könne auch die Stärkung des Europäischen Parlaments nur wenig ändern, weil es weder hinreichend gerüstet sei noch gleichheitsgerecht gewählt worden sei. Das erkenne man schon daran, dass ein in Deutschland oder Frankreich gewählter Europa-Abgeordneter etwa 857000 Unionsbürger vertrete, ein in Malta gewählter Abgeordneter aber nur etwa 67000.

Karlsruhe konzentrierte sich im Umfeld des 60. Geburtstags des Grundgesetzes dann auch auf die Erhaltung der deutschen Verfassung: Insbesondere der Bundestag, der Bundesrat und, last not least, das Bundesverfassungsgericht müssten deren Identität bewahren.

Letztes Wort aus Karlsruhe

So behält sich Karlsruhe das letzte Wort bei der Prüfung vor, ob durch EU-Recht der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes gewahrt sei. Und das Verfassungsgericht wird auch prüfen, ob Rechtsakte der europäischen Organe und Einrichtungen vom zugrunde liegenden Vertragswerk gedeckt sei. Die Juristen nennen so etwas gerne "Ultra-vires-Kontrolle" - und so steht dieser Begriff auch im Urteil.

Gemeint ist damit die Prüfung, ob sich etwa das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung noch auf die per Einzelermächtigung übertragenen Hoheitsrechte stützen könne oder sich jenseits davon, ultra vires, bewege. Das Maastricht-Urteil nannte so etwas "ausbrechende Rechtsakte". Wie auch immer der Anspruch formuliert wird: In der Praxis kann dies zu Konflikten mit dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg führen, der sich auch als letzte Instanz versteht.

Wesentlich lebhafter als das Problem der beiden konkurrierenden Gerichte wurde im Sitzungssaal nach der Verkündung die drastische Aufwertung des Bundestags diskutiert. Das Gericht hatte zwar das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag als noch ausreichend abgesegnet. Es verlangte aber zugleich ein neues Gesetz zur "Integrationsverantwortung" von Bundestag und Bundesrat. Das dafür vorgesehene Begleitgesetz zur "Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrats" genüge nicht.

Vor der Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU verlangt Karlsruhe eine gründliche, nach Sachbereichen abgestufte Prüfung. In den meisten Bereichen sei ein konkretes Gesetz erforderlich: So bei einem Auslandseinsatz der Streitkräfte, bei der Kriminalitätsverfolgung oder bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen - auf diesem Gebiet dürfe der deutsche Vertreter "nur nach Weisung des Bundestags" handeln.

Der Bundespräsident muss warten

Nur in Ausnahmen bedürfe es keines Gesetzes, wohl aber einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die im Prozess intensiv diskutierte "Flexibilisierungsklausel" des Lissabon-Vertrags, die der Union eine weit gefasste "Abrundungskompetenz" verleiht, machte dem Gericht Probleme. Karlsruhe verlangte eine Ratifikation durch Bundestag und Bundesrat, das den deutschen Regierungsvertreter im Rat bindet. Generell verlangte das Gericht eine restriktive Auslegung von EU-Zuständigkeiten. Für die Mitgliedsstaaten müssten "Aufgaben von hinreichendem Gewicht bleiben".

Sehr spät und sehr knapp kam das Gericht zum Clou seines Urteils: dem vorläufigen Verbot der Ratifikation durch den Bundespräsidenten. Dieses Veto kam übrigens exakt ein Jahr nach der Ankündigung des Bundespräsidialamts, der Bundespräsident werde bis zur Karlsruher Entscheidung warten. Nun muss er auch noch auf das angeordnete Gesetz warten.

© SZ vom 01.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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