Türkei:Bundesregierung lehnt Rüstungsexporte in die Türkei ab

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Nach dem gescheiterten Militärputsch werden im August 2016 in Istanbul Panzer verlegt. (Foto: AFP)
  • In den vergangenen Monaten hat die Bundesregierung insgesamt elf Rüstungslieferungen in die Türkei abgelehnt.
  • Das geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Frage eines Linken-Abgeordneten hervor.
  • Die Bundesregierung befürchtete offenbar, dass die Türkei die bestellten Rüstungsgüter im Inland zur Repression einsetzen würde.

Von Christoph Hickmann, Berlin

Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monaten mehrere Anträge auf Rüstungsexporte in die Türkei abgelehnt. Dies geht aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Frage des Linken-Abgeordneten Jan van Aken hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Gegenüber einem Nato-Partner ist dies ein ungewöhnliches Vorgehen. Offenkundig gab es in der Bundesregierung unter anderem Befürchtungen, dass die Rüstungsgüter zur internen Repression eingesetzt werden könnten. Zudem verweist sie auf die Menschenrechtslage. Der Vorgang spielt vor dem Hintergrund des derzeit äußerst angespannten Verhältnisses zur Türkei.

Eine Beschränkung ist "aus besonderen politischen Gründen" möglich

In den Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport heißt es über den Umgang mit Nato-Ländern: Der Export von "Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" in diese Länder sei "grundsätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist". Dennoch kam es auch in den vergangenen Jahren bereits vor, dass Anfragen für Exporte in die Türkei abgelehnt wurden. Zwischen 2010 und 2015 gab es insgesamt acht Ablehnungen. Seit November 2016 jedoch hat es die Bundesregierung bereits in elf Einzelfällen abgelehnt, Genehmigungen zu erteilen.

Es geht dabei nach Angaben des Wirtschaftsministeriums um Handfeuerwaffen, Munition sowie um Teile zur Herstellung bestimmter Rüstungsgüter. Zur Begründung verweist das Ministerium auf speziell definierte Ablehnungskriterien im Gemeinsamen Standpunkt der EU für den Rüstungsexport. Demnach kamen folgende Kriterien zum Tragen: "Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch das Endbestimmungsland", "Innere Lage im Endbestimmungsland als Ergebnis von Spannungen oder bewaffneten Konflikten" sowie "Risiko der Abzweigung von Militärtechnologie oder Militärgütern im Käuferland oder der Wiederausfuhr von Militärgütern unter unerwünschten Bedingungen".

Linken-Abgeordneter sieht die Weigerung als ersten richtigen Schritt

In seiner Antwort an den Linken-Parlamentarier van Aken schreibt Wirtschafts-Staatssekretär Matthias Machnig darüber hinaus: "Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen." Genehmigungen seit dem Putschversuch 2016 erfolgten "nach außen- und sicherheitspolitischer Prüfung durch die Bundesregierung" unter besonderer Berücksichtigung "des Risikos eines Einsatzes im Kontext interner Repression oder des Kurdenkonflikts". Aktuelle Entwicklungen würden dabei einbezogen.

"Das ist ein erster, richtiger Schritt", sagte der Abgeordnete van Aken. "Und der nächste muss sein, dass die Türkei keinerlei Waffen aus Deutschland bekommt." Die türkische Regierung führe Krieg, "im eigenen Land und in Syrien" und trete "immer diktatorischer" auf. Darüber hinaus zeige der Vorgang: "Auch Nato-Staaten können Waffenlieferungen versagt werden", so van Aken.

© SZ vom 22.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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