Florida:Trump scheitert mit Klage gegen CNN

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Ex-Präsident Donald Trump Ende Juli bei einem Wahlkampfauftritt. (Foto: Lindsay Dedario/Reuters)

Weil der Sender ihn angeblich mit Hitler verglichen hatte, forderte der Ex-Präsident 475 Millionen Dollar. Der Richter nannte die Äußerungen "abstoßend, aber nicht verleumderisch".

Ein Bundesrichter in Florida hat eine Verleumdungsklage des früheren US-Präsidenten Donald Trump gegen den Nachrichtensender CNN abgewiesen. Trump hatte dem Sender vorgeworfen, ihn zu diffamieren, indem er den Ausdruck "die große Lüge" verwendete und ihn so angeblich mit Adolf Hitler verglich. Er hatte 475 Millionen Dollar (knapp 432 Millionen Euro) gefordert.

Der Richter Raag Singhal, der 2019 von Trump eingesetzt wurde, begründete das Urteil damit, dass es sich bei den beanstandeten Aussagen "um Meinungen, nicht um falsche Tatsachenbehauptungen" gehe. "Die Äußerungen von CNN waren zwar abstoßend, aber aus rechtlicher Sicht nicht verleumderisch", schrieb der Singhal, der einem Bundesgericht in Fort Lauderdale, Florida, vorsitzt. Sie seien daher nicht strafbar.

In der Klage wurden fünf Fälle hervorgehoben, in denen CNN entweder Geschichten veröffentlichte oder Kommentare sendete, in denen Trumps Behauptungen über die Wahl 2020 als seine "große Lüge" bezeichnet wurden. Der Ausdruck wird auch mit dem Einsatz von Propaganda durch das NS-Regime in Verbindung gebracht. Die Formulierung, so heißt es in der Klage, stelle "einen bewussten Versuch von CNN dar, seinem Publikum eine Verbindung zwischen dem Kläger und einer der abscheulichsten Persönlichkeiten der modernen Geschichte zu vermitteln."

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In einer Erklärung sagte ein Trump-Sprecher: "Wir stimmen mit den Feststellungen des Richters überein, dass die Aussagen von CNN über Präsident Trump abstoßend sind. CNN wird für die unrechtmäßige Misshandlung von Präsident Trump und seinen Unterstützern zur Verantwortung gezogen."

Seit Beginn seines ersten Präsidentschaftswahlkampfs im Jahr 2015 hat Trump häufig Medienunternehmen angegriffen, deren Berichterstattung ihm nicht gefällt und ihnen die Verbreitung von "Fake News" vorgeworfen.

© SZ/Reuters/liv - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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