Iran:Deutschland weist zwei iranische Diplomaten aus

Lesezeit: 1 min

Die undatierte Aufnahme zeigt Djamshid Sharmahd in einem Teheraner Revolutionsgericht. (Foto: Koosha Falahi; Mizan; dpa/dpa)

Die Bundesregierung zieht Konsequenzen aus dem Todesurteil des Mullah-Regimes gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd. Kanzler Scholz nennt die Entscheidung "inakzeptabel".

Von Paul-Anton Krüger, Berlin

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat das Todesurteil eines Revolutionsgerichts in Iran gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd als "inakzeptabel" bezeichnet. "Das iranische Regime bekämpft sein eigenes Volk auf jede erdenkliche Weise und missachtet die Menschenrechte", schrieb Scholz am Mittwoch auf Twitter. "Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zurückzunehmen."

Plattform X

Die SZ-Redaktion hat diesen Artikel mit einem Inhalt von X Corp. angereichert

Um Ihre Daten zu schützen, wurde er nicht ohne Ihre Zustimmung geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von X Corp. angezeigt werden. Damit werden personenbezogene Daten an den Betreiber des Portals zur Nutzungsanalyse übermittelt. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie untersz.de/datenschutz.

Scholz stellte sich damit hinter den scharfen Protest von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Das ist ein wichtiges Signal an Teheran, wo hochrangige Mitarbeiter der Regierung zuletzt die Verschlechterung der Beziehungen unter anderem auf "unreife Positionen" Baerbocks gegenüber den Protesten zurückgeführt hatten. Deutschland könne wählen, ob es weiter einen fruchtbaren Austausch wolle oder seine Politik auf falsche Informationen etwa zur Stellung von Frauen in der iranischen Gesellschaft stützen wolle, sagten bereits vor den Reaktionen der Bundesregierung mehrere hochrangige iranische Diplomaten unabhängig voneinander der Süddeutschen Zeitung.

Baerbock hatte eine "deutliche Reaktion" auf das Urteil angekündigt

Baerbock ließ wegen des Urteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft in Berlin einbestellen. Ihm wurde mitgeteilt, dass "wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren". In der Folge hat die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

"Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen", sagte Baerbock. Der deutsche Botschafter in Iran, Hans-Udo Muzel, überbrachte dem Außenministerium in Teheran einen förmlichen Protest. Baerbock hatte eine "deutliche Reaktion" auf das Urteil angekündigt.

Am Dienstag verhängte Iran offenbar als Antwort auf die am Montag von den EU-Außenministern beschlossenen neuen Sanktionen sowie kritische Äußerungen über die Menschenrechtslage im Land Strafmaßnahmen gegen 23 Personen und 13 Organisationen in der EU. Sie umfassen Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte in Iran.

Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordnete Renata Alt (FDP), die dem Menschenrechtsausschuss im Bundestag vorsitzt, der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), sowie der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter. Alt sagte, dass sie von Iran auf die Liste gesetzt wurde, bestätige sie in der "Überzeugung, dass mein Einsatz für die Menschenrechte und Freiheit im Iran wichtiger ist denn je". Die Zivilbevölkerung in Iran kämpfe weiter für Menschenrechte und Freiheit, trotz aller Brutalität des Mullah-Regimes, ähnlich äußerte sich Kiesewetter.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungPolitische Justiz
:Die Geisel

Das Regime in Teheran lässt den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd zum Tode verurteilen. Auf die Bundesregierung kommt eine schwere Aufgabe zu.

Kommentar von Dunja Ramadan

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: