Streit um Melderecht:Meldeämter dürfen Daten nur mit Einwilligung weitergeben

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Bund und Länder haben ihren Streit über das Melderecht endgültig beigelegt. Im Juni hatte der Bundestag das Meldegesetz verabschiedet - vor leeren Parlamentsrängen. Datenschützer machten Front, die Länder stoppten die Pläne. Nun wurde ein Bund-Länder-Kompromiss gebilligt.

Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit über das Melderecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Dienstagabend nach Angaben aus Verhandlungskreisen einen zuletzt erzielten Kompromiss.

Nach den überarbeiteten Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich zustimmen. Dem Ergebnis müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Damit wird die vom Bundestag im Juni vorigen Jahres beschlossene Widerspruchslösung die heftige Kritik ausgelöst hatte, korrigiert.

Mit dem neuen Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat möglicherweise noch in dieser Woche zustimmen werden, sollen die Bürger zudem vor sogenannten Schattenmelderegistern geschützt werden. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz soll im Mai 2015 in Kraft treten.

Das Gesetz hatte Aufsehen erregt, weil es während der Fußball-Europameisterschaft 2012 in Anwesenheit von nur wenigen Bundestagsabgeordneten verabschiedet worden war. Nach heftigen Protesten sprach sich sogar die Bundesregierung dafür aus, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen, was im September geschah.

Weitere Ergebnisse des Vermittlungsausschusses

Der Vermittlungsausschuss machte zugleich den Weg frei für die Umsetzung der EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des "Unisex-Urteils" zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Melderecht: Geplant ist, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen will, holt die Einwilligung der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden. Bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken darf der Empfänger die Daten zudem nur für die Zwecke verwenden, zu deren Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

"Unisex-Tarife" / Banküberweisungen: Beide Vorhaben sind Teil des "Sepa-Gesetzes" und eigentlich unstrittig. Die Umsetzung in nationales Recht lag aber auf Eis, weil sich Bund und Länder nicht über geplante Erleichterungen für Lebensversicherer einigen konnten. Die waren ebenfalls Teil des "Sepa-Gesetzes", sollen nun aber herausgenommen und später separat gelöst werden. Mit Blick auf "Unisex-Tarife" hatten die Versicherungswirtschaft und die Finanzaufsicht BaFin klargestellt, dass trotz der Verzögerungen seit dem EU-weiten Stichtag am 21. Dezember 2012 keine Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.

Lebensversicherungen: Ein Bund-Länder-Kompromiss zur Ausschüttung von Bewertungsreserven war gescheitert. Entlastungen werden aber weiter geprüft für Lebensversicherer, die durch die anhaltende Niedrigzinsphase Probleme haben, Zusagen zu erwirtschaften. Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Die Branche pocht weiter auf eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln für jetzt ausscheidende Kunden.

Streubesitzdividenden: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte sich auf einen Kompromiss zur Besteuerung von Dividenden für Mini-Firmenbeteiligungen verständigt. Er bedeutet Mehrbelastungen für deutsche Firmen. Von März 2013 an sollen in- und ausländische Aktionäre bei der Kapitalertragsteuer aus "Streubesitz" bei Beteiligungen von weniger als zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es nach einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre geben.

Wettbewerbsrecht: Hier wurden die Beratungen erneut vertagt und eine Arbeitsgruppe gebildet. Die Länder wollen unter anderem verhindern, dass die Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen die Versorgungsqualität der Patienten beeinträchtigt und die Kassen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.

© Süddeutsche.de/dpa/afp/dgr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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