Karlsruhe:Karlsruhe prüft Grundsteuer: Beschwerde aus Rheinland-Pfalz

Karlsruhe/Mainz (dpa/lrs) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Berechnungsgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteuer auf den Prüfstand gestellt. Die mündliche Verhandlung folgt drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie zwei Verfassungsbeschwerden, darunter auch einer Grundbesitzerin in Rheinland-Pfalz. Die Karlsruher Richter müssen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer befinden.

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Karlsruhe/Mainz (dpa/lrs) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Berechnungsgrundlage der für Kommunen wichtigen Grundsteuer auf den Prüfstand gestellt. Die mündliche Verhandlung folgt drei Richtervorlagen des Bundesfinanzhofs sowie zwei Verfassungsbeschwerden, darunter auch einer Grundbesitzerin in Rheinland-Pfalz. Die Karlsruher Richter müssen über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer befinden.

Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Ausgang der am Dienstag in Karlsruhe verhandelten fünf Verfahren hat große Bedeutung für Immobilienbesitzer, Mieter und Kommunen. Bis zu einer Entscheidung dauert es in der Regel mehrere Monate. Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergereicht. Insgesamt fließen so fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) kritisierte die Wertverhältnisse, auf denen die Grundsteuer beruht, als nicht mehr zeitgemäß. „Wir müssen die Grundsteuer auf eine neue, zukunftssichere und gerechte Basis stellen“, erklärte Ahnen und verwies auf einen Gesetzentwurf des Bundesrats zur Novellierung des Bewertungsgesetzes, mit dem sich der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode aber nicht befasst hat.

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