Berlin:Senat: Verwandtenbesuche sind keine touristische Reise

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Melanie Reinsch, Sprecherin des Senats, spricht zur Presse. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Der Berliner Senat hält daran fest, dass Hotelübernachtungen über Weihnachten für Verwandtenbesuche in der Hauptstadt möglich sein sollen. "Es gilt, dass auf...

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Berlin (dpa/bb) - Der Berliner Senat hält daran fest, dass Hotelübernachtungen über Weihnachten für Verwandtenbesuche in der Hauptstadt möglich sein sollen. „Es gilt, dass auf alle nicht zwingend notwendigen Reisen verzichtet werden soll“, teilte Senatssprecherin Melanie Reinsch am Montag auf Anfrage mit. „Dazu gehören touristische Reisen. Ein Besuch von Verwandten ist keine touristische Reise.“

Wegen des Teil-Lockdowns dürfen Hotels und Pensionen keine Touristen beherbergen - das gilt aus Sicht des Senats weiterhin. Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass der Teil-Lockdown zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden soll. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Pläne verschiedener, besonders von der Corona-Pandemie betroffener Länder kritisiert, über Weihnachten in Großstädten Hotelübernachtungen für Familienbesuche zu erlauben.

Merkel habe sich am Montag in einer virtuellen Sitzung des CDU-Präsidiums zu dem Beschluss von Bund und Ländern bekannt, die strengen Corona-Kontaktbeschränkungen über die Festtage zu lockern, berichteten Teilnehmer am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zugleich wurde sie mit der Bemerkung zitiert, es habe ihr die Fantasie gefehlt, zu ahnen, dass besonders betroffene Länder die Hotels öffnen wollten. Es sei nicht kontrollierbar, ob nur Gäste in den Hotels übernachten, die tatsächlich Verwandte in der Region besuchen, begründete die Regierungschefin demnach ihre Kritik.

Der Berliner Senat hat sich den Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für Weihnachten nicht angeschlossen. In der Hauptstadt sollen sich über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, wobei keine Vorgaben gemacht werden, aus wie vielen Haushalten sie kommen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Bund und Länder hatten sich für Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ vom 23. Dezember bis 1. Januar auf eine Obergrenze von zehn Personen plus Kinder bis 14 Jahren verständigt.

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