Sachsen-Anhalt:Kenia-Koalition ringt weiter um Einigung bei Rundfunkbeitrag

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Reiner Haseloff bei der Fraktionssitzung der CDU am vergangenen Montag. Der Ministerpräsident will ein gemeinsames Veto seiner CDU mit der AfD verhindern. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Der Medienausschuss vertagt eine Entscheidung. Zuvor hatten sich Mitglieder der Regierungsparteien vorsichtig optimistisch gezeigt.

Im Streit um den Rundfunkbeitrag ist ein vorzeitiges Aus der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt vorerst abgewendet. Der Medienausschuss vertagte am Mittwoch eine Abstimmung über eine Beschlussempfehlung für den Landtag in Magdeburg. Am nächsten Mittwoch (9. Dezember) wollen die Medienexperten erneut zusammenkommen. Das Parlament soll dann voraussichtlich Mitte Dezember abschließend über den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag abstimmen.

Bereits vor der Tagung des Medienausschusses waren CDU, SPD und Grüne im Parlament zu getrennten Sitzungen zusammengekommen, um doch noch ein einheitliches Vorgehen auszuhandeln. Das hatten die Chefs der drei Parteien nach stundenlangen Krisensitzungen in der Nacht zu Mittwoch mitgeteilt. Es solle konstruktiv weiter verhandelt werden. Wie nahe das Bündnis einer Einigung bereits gekommen war, blieb offen.

Am Mittwochmorgen twitterte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann, die Verhandlungen gingen weiter: "Wir suchen weiter nach einer gemeinsamen Lösung."

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Längst geht es um mehr als den Streit um die Rundfunkgebühr. Es geht um die Frage, ob das schwarz-rot-grüne Regierungsbündnis zerbricht - und wie nah CDU und AfD sich kommen dürfen.

Von Ulrike Nimz

Denkbar sind verschiedene Optionen: Die drei Regierungspartner könnten sich auf eine gemeinsame Beschlussvorlage einigen oder der Streit führt dazu, dass CDU, SPD und Grüne im Ausschuss doch unterschiedlich abstimmen. In diesem Fall wird ein Magdeburger Veto zum Beitragsplus und ein Koalitionsbruch wahrscheinlicher.

Das Problem: Die Landes-CDU pocht seit Jahren auf mehr Reformen und Einsparungen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern und will deswegen gegen die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar um 86 Cent auf 18,36 Euro stimmen. Zusammen mit der AfD hat sie eine Mehrheit. Doch es ist nicht üblich, gegen die Koalitionspartner zu stimmen - und gemeinsame Abstimmungen von CDU und AfD werden bundesweit äußerst kritisch gesehen. Eine Kooperation mit den Rechtspopulisten schließt die Bundes-CDU kategorisch aus. SPD und Grüne betonten bereits, bei einem solchen Abstimmungsverhalten gebe es keine Grundlage mehr für eine weitere Zusammenarbeit der Kenia-Koalition.

SPD und Grüne wollen für den neuen Staatsvertrag und das Beitragsplus stimmen - so wie alle anderen 15 Landesparlamente. Ihr Argument: Die öffentlich-rechtlichen Sender erfüllen einen politisch festlegten Auftrag und die nötigen Finanzmittel werden von einer unabhängigen Kommission berechnet. Gerade in der Corona-Pandemie zeige sich, wie wichtig der Informationsauftrag der Sender sei.

Staatsvertrag muss bis Ende Dezember bestätigt werden

Ministerpräsident Reiner Haseloff will ein gemeinsames Veto seiner CDU mit der AfD verhindern und ein einheitliches Votum der Koalition aushandeln. Denkbar ist beides - dass der Staatsvertrag gemeinsam bestätigt oder abgelehnt wird. Zuletzt schwenkte die Staatskanzlei mit der CDU-Fraktion auf eine neue Idee um: Der Vertrag soll aus dem Landtag zurückgezogen und der künftige Rundfunkbeitrag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und wirtschaftlicher Einbußen vieler Haushalte und Firmen neu berechnet werden.

Faktisch kommt das einer Blockade gleich, denn eine Zustimmung aus Sachsen-Anhalt bis Jahresende wäre damit vom Tisch. Der Staatsvertrag ist jedoch hinfällig, wenn er nicht bis Ende Dezember von allen Landtagen bestätigt wird, und müsste neu verhandelt werden. SPD und Grüne lehnten ein Nein zum Vertrag bisher ab. Sie schlugen vor, ihn zu bestätigen, dafür aber entweder das Beitragsplus erst zum Juli in Kraft zu setzen und bis dahin über die Höhe nachzuverhandeln, oder gesondert weitere Reformen der Öffentlich-Rechtlichen anzustoßen.

Andere Bundesländer wie Bayern und Schleswig-Holstein lehnen Nachverhandlungen ab. Bei einem Veto aus Sachsen-Anhalt wird erwartet, dass Sender das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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