Justiz:Sachsen will AfD-Richter in den Ruhestand versetzen

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier spricht auf einer Kundgebung der sächsischen AfD auf dem Theaterplatz. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa)

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Maier, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bezeichnet wird, will wieder als Richter arbeiten. Das versucht die sächsische Justizministerin auf mehreren Wegen zu verhindern.

Sachsen wehrt sich auf rechtlichem Wege gegen eine Weiterbeschäftigung des AfD-Politikers Jens Maier als Richter im Freistaat. Dem 60-Jährigen seien am Freitag zwei Schreiben übermittelt worden, teilte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) mit. "Zum einen wird Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt." Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe.

Parallel dazu sei beim Landgericht Leipzig - beim dortigen Dienstgericht für Richter - beantragt worden, Maier in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes zu versetzen. "Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen", sagte die Justizministerin.

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Der Verfassungsschutz stuft ihn als rechtsextrem ein, dennoch könnte der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier bald wieder als Richter arbeiten. Geht das so einfach? Zwei Professoren sagen: nein.

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Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden". Laut Ministerin Meier ist dieser Paragraf in der deutschen Rechtsprechung bislang erst zweimal angewendet worden.

"Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland"

Eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege bedeute, dass bei einer Richterin oder einem Richter aufgrund ihres oder seines Verhaltens die Verfassungstreue, Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität in Frage stünden und so die Gefahr einer "Justizkrise" bestehe, sagte Meier. Das dies "objektiv der Fall" sei, ergebe sich nicht zuletzt aus der öffentlichen Debatte der letzten Wochen. "Die rechtlichen Hürden sind außergewöhnlich hoch. Wir bewegen uns hier in einem absoluten juristischen Neuland", sagte die Ministerin weiter.

Über diesen Weg blieben gleichzeitig alle andere Maßnahmen wie ein Disziplinarverfahren gegen Maier möglich. Dies müsse aber vom künftigen Dienstherrn, dem künftigen Gericht Maiers, geführt werden. Zudem habe der Landtag die Möglichkeit einer Richteranklage. Damit könnte er das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung eines Richters in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber. Die Grünen haben dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben.

Der vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier will nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im vergangenen Herbst wieder in die sächsische Justiz zurückkehren. Früher war er am Landgericht Dresden tätig. Er selbst will sich nicht zu seiner Rückkehr äußern. Die AfD spricht von einer Hexenjagd gegen Maier.

Andere Parteien halten ihn für untragbar. Das Auschwitz-Komitee und der Zentralrat der Juden drängten darauf, Maiers Rückkehr in die Justiz zu verhindern. Die Neue Richtervereinigung hielt eine Richteranklage für geboten.

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