Stuttgart:Kretschmann hält Fahrverbote weiter für vermeidbar

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land hält Fahrverbote für Diesel-Autos in Stuttgart ab 2018 für vermeidbar, obwohl das Verwaltungsgericht eine Nachrüstung der Fahrzeuge bislang skeptisch sieht. "Wir wollen Fahrverbote in Stuttgart vermeiden - und ich bin zuversichtlich, dass das gelingt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für die Stadt am Freitag. "Aber klar ist: Dafür muss die Autoindustrie für eine wirksame Nachrüstungslösung sorgen, die deutlich weniger Schadstoffausstoß bringt."

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land hält Fahrverbote für Diesel-Autos in Stuttgart ab 2018 für vermeidbar, obwohl das Verwaltungsgericht eine Nachrüstung der Fahrzeuge bislang skeptisch sieht. „Wir wollen Fahrverbote in Stuttgart vermeiden - und ich bin zuversichtlich, dass das gelingt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan für die Stadt am Freitag. „Aber klar ist: Dafür muss die Autoindustrie für eine wirksame Nachrüstungslösung sorgen, die deutlich weniger Schadstoffausstoß bringt.“

Das Gericht entscheidet über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land. Die DUH sieht allein in Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen die Luftverschmutzung. Das Land will die Fahrverbote verhindern. Der Vorsitzende Richter hatte bei der mündlichen Verhandlung in der vergangenen Woche allerdings erhebliche Zweifel am Effekt von Nachrüstungen durchblicken lassen.

Kretschmann sagte, er gehe davon aus, dass beim Dieselgipfel des Bundes am 2. August nachprüfbare, wirksame und zügige Nachrüstungen mit effektiven Schadstoffsenkungen für alle Diesel der Abgasnormen 5 und 6 verbindlich zugesagt werden. „Die Industrie muss die Kosten für die Nachrüstung tragen“, sagte Kretschmann. Das Verwaltungsgericht hatte moniert, dass das Land bislang keine verbindlichen Zusagen für Nachrüstungen habe. „Wenn wir diese Zusagen am 2. August bekommen, sind wir in einer anderen Situation“, meinte der Regierungschef.

Der Luftreinhalteplan soll vom 1. Januar 2018 in der Landeshauptstadt gelten. Seit mindestens sieben Jahren werden dort die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxide zum Teil um das doppelte übertroffen. Die Stichstoffdioxide stammen vor allem aus Dieselmotoren. Die nun anstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts stößt bundesweit auf Interesse. Beispielsweise in Bayern gibt es eine ähnliche Diskussion um mögliche Fahrverbote von Diesel-Autos. Kritiker wie die DUH bezweifeln, dass mit einer Nachrüstungen von Fahrzeugen per Software dieselben Effekte zu erreichen sind wie mit Fahrverboten.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart können die DUH und das Land Rechtsmittel einlegen, so dass das anstehende Urteil von einer höheren Gerichtsinstanz überprüft werden müsste. Auch wenn das Land den Luftreinhalteplan nachbessern muss, scheint fraglich, ob der 1. Januar 2018 für sein Inkrafttreten zu halten ist.

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