Schwerin:Weihnachten: Hotels in MV dürfen Familienbesuch beherbergen

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MV-Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) nimmt an einer Pressekonferenz teil. (Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild)

Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom 23. Dezember bis 1. Januar Familienbesucher beherbergen. Drei Übernachtungen...

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Schwerin (dpa/mv) - Hotels, Pensionen und Ferienwohnungsanbieter in Mecklenburg-Vorpommern dürfen vom 23. Dezember bis 1. Januar Familienbesucher beherbergen. Drei Übernachtungen seien für Mitglieder der Kernfamilie möglich, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) nach einer mehr als achtstündigen Beratung der Landesregierung mit Vertretern von Wirtschaft, Kommunen und Verbänden am Samstag per Videoschalte. Zur Kernfamilie zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern und Urenkel sowie deren Lebenspartner.

Zuvor hatten bereits mehrere andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Berlin angekündigt, über die Festtage Hotelübernachtungen im Rahmen von Familienbesuchen zu erlauben - entgegen einer Empfehlung aus dem Kanzleramt. Mecklenburg-Vorpommern habe sich an der Lösung von Schleswig-Holstein orientiert, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD).

Eine generelle Öffnung des Tourismus und der Gastronomie vom 21. Dezember bis zum Jahresende nur für Gäste aus MV sei von der Branche als nicht wirtschaftlich eingeschätzt worden, so Glawe. „Beim MV-Gipfel ist deutlich geworden, dass es für die Hotellerie und Gastronomie wichtig ist, dass der Deutschlandtourismus insgesamt wieder anläuft.“ Aus heutiger Sicht werde es das in diesem Jahr aber nicht mehr geben, sagte Glawe mit Blick auf die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen in der Bundesrepublik. Der Chef des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in MV, Lars Schwarz, sagte, damit bestehe „bittere Klarheit“ für den Tourismus im Dezember. Er gehe davon aus, dass bei weitem nicht alle Häuser für Familiengäste öffnen werden. Das sei eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

Kosmetik- und Massagesalons sowie Nagelstudios dürfen in Mecklenburg-Vorpommern möglicherweise vom 5. Dezember an wieder öffnen, wenn die Corona-Infektionszahlen am Tag davor erkennbar nach unten weisen. Am nächsten Freitag würden die Zahlen angeschaut und überlegt, ob für diesen Bereich zum zweiten Adventswochenende gelockert werden könne, sagte Schwesig.

Wie Gaststätten, Theater, Kinos und Klubs mussten die Anbieter körpernaher Dienstleistungen Anfang November schließen, um die rasante Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. Friseurgeschäfte durften hingegen offen bleiben. Die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern (VUMV) begrüßte den Beschluss vom Samstag. „Die Betriebe haben somit noch eine realistische Chance, das Vorweihnachtsgeschäft mitzunehmen.“ Die Tourist-Informationen in den Kommunen sollen ab 1. Dezember wieder öffnen dürfen.

Die Theater müssen zwar mindestens bis zum 20. Dezember geschlossen bleiben, dürfen aber ihre Weihnachtsmärchen aufführen, wie Schwesig sagte. Schulen könnten die Vorstellung als „außerschulischen Unterricht“ besuchen, Kitas nicht. Noch am Wochenende kündigte die Vorpommersche Landesbühne an, mit ihren Weihnachtsaufführungen für Kinder am Dienstag (1. Dezember) zu starten. Zu den 65 geplanten Vorstellungen an Vormittagen lägen 3500 Buchungen vor, darunter aber auch von Kitas, sagte eine Theatersprecherin.

Zum Stand der Vorbereitungen auf Impfungen gegen das Coronavirus sagte Gesundheitsminister Glawe, dass jeweils ein Impfzentrum in Rostock und Greifswald sowie an etwa zehn weiteren Standorten in den Landkreisen und kreisfreien Städten geplant sind. Überlegungen gibt es demnach unter anderem für Pasewalk, Wismar, Neubrandenburg und Güstrow. Die Landkreise sollen nach Möglichkeit die Bundeswehr einbinden, „um eine entsprechende Grundstruktur zum Durchführen der Impfungen vorzuhalten“. Zum 15. Dezember will MV mit den Impfzentren startklar sein, sagte Glawe.

Bei den Hilfen des Bundes für die Wirtschaft forderte Glawe in seiner Funktion als Wirtschaftsminister, die Abschlagszahlungen deutlich von 10 000 Euro auf bis zu 500 000 Euro anzuheben. „Dadurch würde sichergestellt, dass Antragsteller die Möglichkeit haben, einen wesentlichen Teil der Hilfe noch im Jahr 2020 zu erhalten.“ Hilfen sind insgesamt bis zu einer Höhe von einer Million Euro möglich. Glawe kündigte an, bei der Wirtschaftsministerkonferenz am Montag gemeinsam mit Hamburg einen entsprechenden Antrag einzubringen.

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