Mainz:Land verlängert Frist zu Vereinbarungen mit Verbänden

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Mehr als sechs Jahre nach Aufnahme von Verhandlungen hat sich der angestrebte Grundlagenvertrag mit den islamischen Verbänden in Rheinland-Pfalz weiter...

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Mainz (dpa/lrs) - Mehr als sechs Jahre nach Aufnahme von Verhandlungen hat sich der angestrebte Grundlagenvertrag mit den islamischen Verbänden in Rheinland-Pfalz weiter verzögert. Die Frist für die Einhaltung der am 1. April 2020 unterzeichneten Zielvereinbarungen wurde bis Mai nächsten Jahres verlängert, wie ein Sprecher des zuständigen Wissenschaftsministeriums auf Anfrage mitteilte. Zuvor hatte der SWR darüber berichtet. Der Grundlagenvertrag soll Regelungen zu islamischen Feiertagen, zum islamischen Religionsunterricht und zu neu zu schaffenden Professuren für islamische Religionspädagogik enthalten.

Wegen der Pandemie hätten sich die Beteiligten nicht so häufig treffen können, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Insgesamt sei die Stimmung aber positiv.

Gesprächspartner des Landes sind die Schura als Verband von Moscheegemeinden mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln, der Ditib-Landesverband mit türkisch geprägten Moscheevereinen, der Verband der Islamischen Kulturzentren und die vor allem von Muslimen aus Pakistan geprägte Ahmadiyya-Gemeinschaft. Die Zielvereinbarungen stellten jedem Verband besondere Hausaufgaben.

Bei der Ditib, die nach eigenen Angaben mehr als 30 000 Mitglieder in Rheinland-Pfalz zählt, sind dies etwa Anpassungen in der Satzung des Landesverbands, um die Unabhängigkeit der Kommission für den islamischen Religionsunterricht zu gewährleisten: Diese dürfen nicht Amtsträger eines Staates oder Personen sein, die der Weisungsbefugnis des Ditib-Bundesverbandes unterstehen.

Von der Erfüllung der Zielvereinbarungen machte das Land die Wiederaufnahme der seit 2016 unterbrochenen Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag abhängig. Zu dem Umweg über die Zielvereinbarungen hatte sich die Landesregierung entschlossen, nachdem zwei Zusatzgutachten zur religionswissenschaftlichen und juristischen Einschätzung der vier Verbände im August 2018 noch Fragen offen gelassen hatten. Dabei ging es vor allem um das Bekenntnis zu demokratischen Werten und die Eigenständigkeit als Religionsgemeinschaft. Bei Unterzeichnung der Zielvereinbarungen hatte das Land einen Zeitraum von eineinhalb Jahren für die Überprüfung genannt.

© dpa-infocom, dpa:211026-99-744385/3

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