Köln:Muslimischer Verband kritisiert Kopftuchverbot in Justiz

Lesezeit: 1 min

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Plan zum Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Staatsanwälte und Richter nach dem Vorbild anderer Bundesländer ist auf muslimische Kritik gestoßen. Die Pläne der Landesregierung seien zwar sprachlich neutral formuliert, stellten aber faktisch ein Kopftuchverbot dar, erklärte die türkeinahe Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) am Mittwoch. "Sie schließen gezielt muslimische Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Richteramt aus." Die Begründung der Landesregierung, die von der Notwendigkeit einer inneren und auch nach außen sichtbaren Neutralität in der Justiz gesprochen hatte, sei vorgeschoben und überzeuge nicht, so die IGMG.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hannover (dpa/lni) - Niedersachsens Plan zum Verbot religiöser Symbole und Kleidungsstücke für Staatsanwälte und Richter nach dem Vorbild anderer Bundesländer ist auf muslimische Kritik gestoßen. Die Pläne der Landesregierung seien zwar sprachlich neutral formuliert, stellten aber faktisch ein Kopftuchverbot dar, erklärte die türkeinahe Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) am Mittwoch. „Sie schließen gezielt muslimische Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen, vom Richteramt aus.“ Die Begründung der Landesregierung, die von der Notwendigkeit einer inneren und auch nach außen sichtbaren Neutralität in der Justiz gesprochen hatte, sei vorgeschoben und überzeuge nicht, so die IGMG.

Der Gesetzentwurf bezieht sich auf alle Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. Die Regelung soll für Richter und Staatsanwälte während Verhandlungen gelten, aber auch bei anderen Amtshandlungen, bei denen Menschen außerhalb der Justiz anwesend sind. Wie Milli Görüs erklärte, stoße die Landesregierung viele junge Mädchen und Frauen, die aus religiöser Überzeugung ein Kopftuch tragen und Rechtswissenschaften studieren oder bereits ein Jurastudium absolviert haben, vor den Kopf. „Ihnen wird damit nicht nur gesagt, dass sie nicht dazugehören, sondern auch, dass sie nicht befähigt seien, neutrale Urteile zu fällen.“

Wie ein Sprecher des Justizministeriums in Hannover erklärte, gebe es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen wolle. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies sei bislang vor Ort mit den Richtern und der Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots. Eine hessische Rechtsreferendarin klagt gegen das Verbot, eine Kopftuch zu tragen, beim Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: