Regierung - Erfurt:Ramelow fordert Nachverhandlungen zur Verfassungsänderung

Erfurt (dpa) - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat Nachverhandlungen für die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung gefordert. Diese berücksichtige die Interessen der Länder nur unzureichend, teilte Ramelow am Donnerstag in Erfurt mit. "Dies betrifft insbesondere die sogenannte Zusätzlichkeitsklausel, der zufolge die Länder gemeinsame Vorhaben mit dem Bund wesentlich stärker als ursprünglich vereinbart kofinanzieren müssten."

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Erfurt (dpa) - Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat Nachverhandlungen für die am Donnerstag im Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung gefordert. Diese berücksichtige die Interessen der Länder nur unzureichend, teilte Ramelow am Donnerstag in Erfurt mit. "Dies betrifft insbesondere die sogenannte Zusätzlichkeitsklausel, der zufolge die Länder gemeinsame Vorhaben mit dem Bund wesentlich stärker als ursprünglich vereinbart kofinanzieren müssten."

Der Bundestag hatte am Donnerstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, die Verfassung zu ändern, damit der Bund die Länder in wichtigen Bildungsfragen künftig finanziell unterstützen kann. Streitpunkt zwischen Bund und Ländern ist die geplante "Zusätzlichkeit" der Bundesmittel. Der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg erläuterte hierzu: "Die nun vereinbarte Formulierung soll sicherstellen, dass die Länder mindestens die Hälfte der öffentlichen Investitionen selbst tragen."

Ramelows Ansicht nach würde die Regelung den "Abstand zwischen reichen und finanzschwachen Bundesländern zementieren". Er halte daher Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss für unabdingbar. Damit die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung wirksam wird, braucht es noch eine Zwei-Drittel-Mehrheit in der Länderkammer - dem Bundesrat.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte zuvor angekündigt, dass sein Land gegen die Verfassungsänderung stimmen will. Nach Medienberichten haben auch die Regierungen von Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen und Sachsen Probleme mit der geplanten Grundgesetzänderung.

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