Katalonien:Puigdemont ist kein verfolgter Unschuldsengel

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Die Auslieferung des Katalanen ist legitim, Spanien darf ihn anklagen. Trotzdem muss Madrid den Umgang mit Separatisten überdenken.

Kommentar von Stefan Ulrich

Ginge es nach Sympathie, dürfte Kataloniens Separatistenführer Carles Puigdemont kaum nach Spanien ausgeliefert werden. Viele Deutsche bringen dem Wunsch vieler Katalanen, sich von Spanien abzuspalten, Wohlwollen entgegen.

Dabei spielt das David-gegen-Goliath-Motiv ebenso eine Rolle wie die eigenständige Kultur Kataloniens, die hinreißende Hauptstadt Barcelona sowie das ruchlose Vorgehen des einstigen Diktators Franco gegen alles, was katalanisch war. Demnach könnte man Puigdemont in Deutschland Zuflucht gewähren.

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Das Problem ist nur: Bei Auslieferungsverfahren geht es nicht um Sympathien, sondern um Recht und Gesetz. Diese sprechen gegen den früheren katalanischen Regierungschef, wie das Oberlandesgericht Schleswig jetzt zutreffend entschieden hat. Puigdemont ist kein verfolgter Unschuldsengel, sondern ein potenzieller Straftäter, der sich vor spanischen Richtern zu verantworten hat.

Wobei die Sache juristisch nicht ganz einfach liegt. Die EU baut auf dem Grundsatz auf, dass sich ihre Mitgliedsstaaten als Rechtsstaaten anerkennen. Darauf beruht auch der Europäische Haftbefehl. Deutschland liefert Bürger anderer EU-Staaten allerdings nur aus, wenn die Taten, die diesen vorgeworfen werden, auch in der Bundesrepublik strafbar wären.

Spaniens Justiz hält Puigdemont "Rebellion" vor, weil er 2017 ein Referendum abhielt und die Unabhängigkeit Kataloniens ausrief. Der Rebellion könnte im deutschen Recht "Hochverrat" entsprechen. Dieser setzt Gewalt oder Drohung mit Gewalt voraus. Puigdemont verfolgte seine Ziele aber friedlich. Deshalb darf er nicht wegen Rebellion ausgeliefert werden.

Spaniens Justiz wirft ihm jedoch auch "Veruntreuung öffentlicher Gelder" vor, weil er für das Referendum 1,6 Millionen Euro ausgab. Dem entspricht "Untreue" im deutschen Recht, wie die Richter in Schleswig entschieden. Daher haben sie der Auslieferung des Separatistenführers zugestimmt. Er darf in Spanien nun zwar nicht wegen Rebellion, wohl aber wegen Veruntreuung vor Gericht gestellt werden.

Puigdemonts Anhänger wenden dagegen zwei Dinge ein: Wer das Volk eine demokratische Entscheidung treffen lasse, begehe doch keine Untreue. Und außerdem sei das Strafverfahren in Spanien anrüchig, da der Ex-Regionalchef in Wahrheit nur aus politischen Gründen verfolgt werde.

Beide Argumente sind falsch. Die spanische Verfassung sieht kein Recht auf Abspaltung vor. Das Verfassungsgericht hatte das Referendum daher verboten. Das steht im Einklang mit dem Völkerrecht. Dieses gewährt einer Minderheit nur dann ein Sezessionsrecht, wenn diese brutal unterdrückt wird. Davon kann im heutigen Spanien keine Rede sein. Puigdemont führte den Volksentscheid zu Unrecht durch. Er wird daher zu Recht wegen Veruntreuung von Steuergeld belangt.

Aber kann der Separatistenführer überhaupt ein faires Verfahren erwarten? Spaniens Justiz muss aufpassen, sich nicht in einen Furor gegen Separatisten hineinzusteigern. Das lässt sich ihr bislang noch nicht pauschal unterstellen. Daher ist noch vom Prinzip auszugehen, dass sich EU-Staaten gegenseitig vertrauen. Rechtlich kann Puigdemont also der Prozess gemacht werden. Politisch aber wäre es klug, wenn die spanische Regierung versöhnlich auf die Unabhängigkeitsbewegung zuginge. Separatismus lässt sich mit Polizisten und Paragrafen bekämpfen - viel nachhaltiger aber mit Großzügigkeit.

© SZ vom 13.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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