Katalonien-Konflikt:Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden

Katalonien-Konflikt: Carles Puigdemont soll ausgeliefert werden.

Carles Puigdemont soll ausgeliefert werden.

(Foto: AFP)
  • Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont darf von Deutschland an Spanien ausgeliefert werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
  • Als Grundlage für die Auslieferung darf jedoch nur der Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder herangezogen werden.
  • Die Straftat der Rebellion gibt es in Deutschland nicht, heißt es in einer Erklärung.

Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll an Spanien ausgeliefert werden. Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft werde eine Auslieferung zeitnah bewilligen, sagte eine Sprecherin. Zuvor hatte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden, dass eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder rechtens sei, allerdings nicht wegen Rebellion.

Puigdemont ist ehemaliger Regierungschef Kataloniens und der führende Kopf der Unabhängigkeitsbewegung in der Region im Nordosten Spaniens. Im Herbst 2017 war seine Regierung wegen separatistischer Bestrebungen des Amtes enthoben worden. Puigdemont flüchtete daraufhin nach Belgien, um der Strafverfolgung durch die spanische Justiz zu entgehen. Ende März wurde er auf der Durchreise von Finnland nach Belgien in Norddeutschland festgenommen. Die Behörden seines Landes werfen Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Gelder vor. In Spanien könnte ihm eine Haftstrafe drohen.

Puigdemont äußerte sich wenig später auf Twitter. Er zeigte sich erfreut darüber, dass die "Lüge" der spanischen Justiz, das Referendum vom 1. Oktober 2017 als Rebellion zu betrachten, von der deutschen Justiz ausgeräumt worden sei.

Eine Auslieferung wegen des Verdachts der Rebellion ist nach Ansicht des Senats tatsächlich nicht möglich. Damit ist der Hauptvorwurf der spanischen Justiz hinfällig. "Die dem ehemaligen katalanischen Regierungspräsidenten vorgeworfenen Handlungen erfüllten weder den deutschen Straftatbestand des Hochverrats (§ 81 Strafgesetzbuch) noch den des Landfriedensbruchs (§ 125 Strafgesetzbuch)", heißt es in einer Presserklärung des Gerichts.

Ein Ausmaß an Gewalt, wie es die Beschreibung des Hochverrats vorsehe, sei durch die Auseinandersetzungen in Spanien nicht erreicht worden. Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs scheide aus, weil es Carles Puigdemont lediglich um die Durchführung des Referendums gegangen sei. Er sei kein "geistiger Anführer" von Gewalttätigkeiten gewesen. Puigdemonts deutsche Strafverteidiger erklärten im Namen ihres Mandanten, mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts sei, "wie das Gericht ausdrücklich betont, auch eine Strafverfolgung in Spanien wegen 'Rebellion' ausgeschlossen".

Demgegenüber ist dem Oberlandesgericht zufolge eine Auslieferung wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder zulässig, weil die spanischen Behörden Puigdemont nachvollziehbar eine Mitverantwortung für die Eingehung von finanziellen Verpflichtungen zu Lasten der öffentlichen Kassen vorwerfen würden. Für das Referendum wurden laut spanischer Justiz 1,6 Millionen Euro ausgegeben. Ob sich diese Vorwürfe im Ergebnis bestätigten, sei ausschließlich in Rahmen des spanischen Strafverfahrens zu klären. Da der ehemalige Politiker seinen Haftauflagen stets nachgekommen sei, dürfe er jedoch zunächst weiter auf freiem Fuß bleiben.

Nach der Festnahme Puigdemonts in Schleswig-Holstein wurde Deutschland unfreiwillig zu einem Akteur im Katalonien-Konflikt, aus dem die Bundesregierung sich bis dato weitgehend herausgehalten hatte. Die öffentliche Debatte kreiste bisher darum, ob der Separatistenführer ausgeliefert werden soll oder nicht. Kritiker werfen der Regierung in Madrid politische Motive für das harte Vorgehen gegen die Separatisten vor.

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