Der Bundesrechnungshof kritisiert die Versorgungsregeln für frühere Bundespräsidenten als viel zu großzügig: Bei den Staatsoberhäuptern im Ruhestand habe sich ein Automatismus "lebenslanger Vollausstattung" entwickelt, heißt es in einem Prüfbericht des Rechnungshofs, aus dem die Bild-Zeitung zitiert. Die Ausstattung für die Altbundespräsidenten orientiere sich nicht "an den Grundsätzen von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit", schreiben die Prüfer.
So stünden die Kosten für Einrichtung und Unterhalt der Altbundespräsidenten-Büros in keinem Verhältnis zum Nutzen. Je Bundespräsident außer Dienst variierten dabei die Ausgaben zwischen 900 000 Euro und 2,3 Millionen Euro, zitiert die Zeitung aus dem Rechnungshofbericht. Beispielsweise sei das Büro eines Altbundespräsidenten, dessen Name in dem Bericht nicht genannt werde, 268 Quadratmeter groß und koste 89 000 Euro Miete im Jahr. Solche Mietzahlungen fielen an, obwohl die Ex-Staatsoberhäupter auch direkt nach Ausscheiden "nur durchschnittlich 2,6 Tage pro Monat im Büro" anwesend seien und dort häufig ausschließlich private Tätigkeiten verrichten würden.
"Sämtliche geltend gemachte Reisekosten" erstattet
Der Rechnungshof fordert den Bundestag deshalb auf, den Ex-Präsidenten klare und strengere Regeln zu geben.
Laut Gesetz sollten zudem die Reisen von Altbundespräsidenten eigentlich nicht von Steuergeld bezahlt werden, heißt es weiter. Doch tatsächlich habe das Präsidialamt "sämtliche geltend gemachte Reisekosten" erstattet - auch für Privatreisen etwa zu "Geburtstagen von Bekannten oder Ehefrauen" und einen "Aufenthalt im Freizeitpark", schreibt der Rechnungshof dem Bericht zufolge. Kritisiert werde auch, dass häufig "hochpreisige Hotels" abgerechnet würden. In einem Fall sei für die Sekretärin ein Zimmer für 320 Euro pro Nacht abgerechnet worden.
Derzeit sind noch drei Altbundespräsidenten am Leben: Joachim Gauck (2012-2017), Christian Wulff (2010-2012) und Horst Köhler (2004-2010).