Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.
Vor einem Jahr haben wir gefeiert und die Grundrechte gepriesen. Wir haben uns, zum siebzigsten Jubiläum des Grundgesetzes, an dessen Mütter und Väter erinnert - an wunderbare Demokraten wie Elisabeth Selbert und Carlo Schmid, an Widerstandskämpfer gegen Hitler wie Hermann Lous Brill und Jakob Kaiser. Als sie die Grundrechte formuliert haben, lag Deutschland in Trümmern, in Schutt und Elend.
Der Katalog mit den Grundrechten entstand in einer Welt voller Unsicherheit. Hunderttausende "displaced persons" zogen damals durchs Land, ansteckende Krankheiten grassierten. Die Grundrechte sollten Sicherheit geben in einer Welt der Unsicherheit.
71 Jahre später, in der Corona-Krise, soll nun die Aussetzung dieser Grundrechte Sicherheit geben. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik sind sie so flächendeckend, so umfassend und so radikal eingeschränkt worden. Die Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger werden, wegen Corona, auf vorerst unabsehbare Zeit in bisher unvorstellbarer Weise beschnitten und aufgehoben - ohne großen gesetzgeberischen Aufwand, mit einem Fingerschnippen der Exekutive quasi.
Es wurde eine Stimmung geschaffen, in der sich Menschenrechte und Menschenleben gegenüberstehen und die amtlich verordnete Aussetzung von Menschen- und Bürgerrechten als Preis für die Rettung von Menschenleben gilt. Es gibt daher eine große, bestrafungsgestärkte Bereitschaft der Menschen, durch das Ertragen dieser Maßnahmen Solidarität zu zeigen mit den Risikogruppen.
Nationaler Hausarrest
Die Schulen, die Kirchen, die Theater, die Kinos, Museen, die Säle und Stadien, die Kaufhäuser, Kindergärten, die Gasthäuser und Sportstudios, die Kultur- und die Einkaufszentren sind leergeräumt, die Volkshochschulen und die Veranstaltungskalender auch.
Die Bewegungsfreiheit der Menschen wurde massiv eingeschränkt, die Gewerbefreiheit ist ausgesetzt, das Recht auf Eigentum ist suspendiert, Freizügigkeit gibt es nicht mehr, es gibt deutschlandweit Kontaktverbote und Kommunikationssperren, Hausarrest für die Bevölkerung. Das soziale und das wirtschaftliche Leben ist schwer erschüttert.
Und es gibt kaum Protest dagegen und keine Demonstrationen; letztere sind ja heute verboten. Die Grundrechtseingriffe im Corona-Jahr 2020 sind extremer, als man es in den sechziger Jahren befürchtete, als gegen die Notstandsgesetze demonstriert wurde. Demonstrieren - das konnte man damals, das tat man damals. Der Kampf gegen die Notstandsgesetze hat die noch junge Bundesrepublik verändert. In einem Land, das auf Untertanengeist gedrillt war, regten sich damals Widerspruch und Widerstand, auch schrill, mit Zuspitzungen und Übertreibungen; es entwickelte sich Streitkultur.
Jetzt passiert das Gegenteil. Die Reaktion auf Corona verändert die gereifte Bundesrepublik. In einem Land mit einer bislang ausgeprägten Streitkultur verschwinden Kritik und Protest.