Polen:Die Wut wächst

Lesezeit: 2 Min.

Protestierende in Warschau am Donnerstagabend. Der rote Blitz ist zum Symbol der Bewegung geworden. (Foto: Czarek Sokolowski/AP)

In zahlreichen Städten protestieren Frauen und Männer gegen ein neues Abtreibungsverbot. Sogar ein von der Regierungspartei eingesetzter Verfassungsrichter kritisiert das Gesetz.

Von Florian Hassel, Warschau

In etlichen Städten Polens haben Abertausende Frauen am zweiten Tag in Folge gegen ein in Kraft getretenes Abtreibungsverbot protestiert, etwa in den Großstädten Warschau, Danzig, Kattowitz, Posen und Stettin. Die Proteste folgten ersten Demonstrationen am Mittwoch - am Freitag und Samstag sollen in Warschau und anderen Städten weitere Kundgebungen stattfinden.

Polens von der nationalpopulistischen Regierungspartei PiS kontrolliertes Verfassungsgericht hatte am 22. Oktober 2020 Abtreibung fast ausnahmslos für verfassungswidrig erklärt und damit quer durchs Land wochenlange Proteste von zeitweise Hunderttausenden Menschen ausgelöst. Das Urteil wurde angesichts der massiven Proteste nicht veröffentlicht und trat somit zunächst nicht in Kraft. Frauenrechtlerinnen hofften, dass PiS-Parteichef Jarosław Kaczyński, Polens faktischer Regierungschef, eine Kehrtwende vollziehen, die Veröffentlichung des TK-Urteils ganz untersagen und so das bisher geltende, ohnehin bereits restriktive Abtreibungsrecht in Kraft lassen werde.

Abtreibungsreform in Argentinien
:Grüne Welle

In Argentinien hat sich eine neue Frauenbewegung entwickelt, die auf die ganze Region ausstrahlt. Ihrem Kernziel, dem Recht auf Abtreibung, ist sie nun einen großen Schritt nähergekommen.

Von Christoph Gurk

Am Mittwoch fand diese Hoffnung ein Ende: Da wurden Urteil und Begründung im offiziellen Gesetzblatt veröffentlicht. Noch am Mittwochabend demonstrierten Protestorganisatorin Marta Lempart vom Allpolnischen Frauenstreik zufolge Polinnen in 51 Städten gegen die Entscheidung. Polens sonst zurückhaltender Bürgerrechtskommissar Adam Bodnar, dessen Amt Verfassungsrang hat, sprach von einem "wachsenden Drama der Frauen. Der Staat will weiter ihre Rechte einschränken, ihr Leben gefährden und sie zu Folter verurteilen".

Schon bisher war Abtreibung seit 1993 auf Druck der katholischen Kirche nur nach Vergewaltigung, bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau oder schwerer Schädigung des Fötus erlaubt. Polnische Ärzte vollzogen deshalb jährlich nur gut 1000 Abtreibungen - fast alle wegen Schädigung des Fötus. Abtreibungen nach Vergewaltigung, Inzest oder Gefahr für das Leben der Frau - die weiterhin legal sind - machten nur einige Dutzend der offiziellen Abtreibungen aus. Doch tatsächlich treiben jedes Jahr bis zu 150 000 Frauen im Untergrund, ausländischen Kliniken oder mit einen Abgang des Fötus einleitenden Medikamenten ab. Umfragen zufolge hat jede dritte Polin eine Abtreibung erlebt.

Die Richter bekamen die fertige Begründung zur Unterschrift vorgelegt

Die jetzt veröffentlichte Begründung des Urteils des Verfassungsgerichts verbietet Abtreibung fast vollständig - und kam offenbar unter skandalösen Umständen zustande. Selbst der 2018 von der PiS eingesetzte Verfassungsrichter Jarosław Wyrembak kritisierte die Entstehung in einer von der Urteilsbegründung abweichenden Meinung in beispielloser Offenheit: Es habe keinerlei Beratung stattgefunden - stattdessen hätten die Richter die fertige Begründung am 3. Dezember nur noch zur Unterschrift vorgelegt bekommen. Ein anderer Verfassungsrichter bestätigte dies in der Tageszeitung Gazeta Prawna. Wyrembak zufolge bekamen die Richter erst knapp eine Woche nach der ihnen fix und fertig präsentierten Urteilsbegründung überhaupt das Protokoll der nicht öffentlichen Beratung vom 22. Oktober.

Führende Verfassungsrechtler halten das Urteil für ungültig. Ex-Verfassungsgerichtspräsident Andrzej Rzepliński bekräftigte, am offiziell urteilenden Kollegium des Verfassungsgerichts seien kürzlich ernannte Richter wie Krystyna Pawłowicz und Stanisław Piotrowicz beteiligt gewesen, die zuvor als Abgeordnete der Regierungspartei PiS den Antrag auf ein vollständiges Abtreibungsverbot selbst eingereicht hätten. Zudem seien "Doppelgänger" beteiligt gewesen - also Richter, die die PiS rechtswidrig anstelle 2015 legal gewählter Verfassungsrichter durchgesetzt habe. Bürgerrechtskommisar Bodnar zufolge ist jedes Urteil ungültig, an dem ein Doppelgänger beteiligt war. Bereits in einer Expertise vom 5. November 2020 für den von der Opposition kontrollierten Senat, Polens obere Parlamentskammer, erklärten 14 führende Verfassungsrechtler das Abtreibungsurteil vom 22. Oktober für ungültig.

Die Unterstützung für die Regierung ist in Polen in Zeiten der Covid-Beschränkungen und Abtreibungskrise deutlich gesunken. Selbst dem regierungsfreundlichen Umfrageinstitut CBOS zufolge bewerten nur noch 37 Prozent der Befragten die Regierung positiv - und 51 Prozent negativ. Die Zustimmung zur Regierungspartei PiS sank in der Abtreibungskrise von einem Hoch von 45 Prozent im Herbst 2019 auf zeitweise knapp unter 30 Prozent.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusAbtreibung in Polen
:Verhütung als Sünde

Selbst aus medizinischen Gründen sind legale Abtreibungen in Polen fast unmöglich. Medikamente dafür sind nicht erhältlich, Ärzte zögern Eingriffe hinaus. So müssen Verzweifelte häufig auf ein Untergrundsystem ausweichen.

Von Florian Hassel

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: