Mitgliedschaft in radikaler Partei:Seehofer lässt Konsequenzen für Beamte prüfen

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Innenminister Seehofer will in alle Richtungen prüfen, "für Rechts- wie für Linksradikale". (Foto: dpa)
  • Bundesinnenminister Seehofer lässt prüfen, ob sich aus der Mitgliedschaft in bestimmten Parteien Konsequenzen für Beamte ergeben.
  • Beamtenbund-Chef Silberbach betont, Extremismus und Beamtenstatus seien unvereinbar.
  • AfD-Chef Meuthen ruft Seehofer dazu auf, vorrangig linksextreme Kontakte von Beamten zu prüfen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt prüfen, welche Konsequenzen eine Mitgliedschaft in der AfD und anderen Parteien für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. "Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz", sagte Seehofer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Der Verfassungsschutz hatte Mitte Januar die AfD insgesamt zum "Prüffall" erklärt. Genauer hinschauen will die Behörde beim rechtsnationalen "Flügel" der AfD und bei der Jungen Alternative. Beide wurden als "Verdachtsfall" eingestuft. Vor diesem Hintergrund war Seehofer nach der Vereinbarkeit einer Parteimitgliedschaft mit dem Beamtenstatus oder der Beschäftigung im öffentlichen Dienst gefragt worden.

"Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen", antwortete Seehofer. Sie werde öfters an sein Ministerium herangetragen. "Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung noch mal sehr genau für mich zu prüfen - in vier bis acht Wochen."

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In den Beamtengesetzen für Bund, Länder und Kommunen ist ein sogenanntes Mäßigungsgebot für politische Aktivitäten festgeschrieben. Beamte "dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei". Sie müssen sich "durch ihr gesamtes Verhalten" zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Ein Verbot politischer Betätigung bedeutet dies aber nicht.

Beamtenbund-Chef Ulrich Silberbach betonte, Extremismus und Beamtenstatus seien unvereinbar. Den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwochsausgaben) sagte er: "Die Rechtslage ist eindeutig und die Haltung des Deutschen Beamtenbundes ebenfalls." Er fügte hinzu: "Wer nicht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unserer Verfassung steht, für den ist bei uns kein Platz." Der Nachrichtenagentur dpa sagte er, sollten Beamte sich verfassungsfeindlich äußern oder betätigen, werde das individuell geprüft. Es gebe Disziplinarverfahren - und gegebenenfalls sogar eine Entfernung aus dem Dienst.

Meuthen hebt Gesetzestreue der AfD hervor

AfD-Parteichef Jörg Meuthen hob die Gesetzestreue seiner Partei hervor. Die AfD "als Rechtsstaatspartei" begrüße die Initiative Seehofers, die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und Verpflichtungen von Staatsbediensteten regelhaft zu prüfen, sagte er. Er forderte, insbesondere Mitglieder von SPD, Grünen und Linken im öffentlichen Dienst "sollten auf mögliche Kontakte zum linksextremen und gewaltbereiten Antifa-Milieu überprüft werden".

Wie viele Mitglieder in der AfD bundesweit als Beamte oder Angestellte von Behörden arbeiten, ist dem Funke-Bericht zufolge unklar. Berufsangaben sind bei der AfD freiwillig. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zufolge sind unter den 281 Abgeordneten der Partei, die im Bundestag und in den Landesparlamenten sitzen, derzeit mindestens 46 Beamte, darunter einige in Pension.

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