Parteienfinanzierung:AfD nahm offenbar illegale Großspende an

Parteienfinanzierung: Alice Weidel. Ko-Fraktionschefin der AfD im Bundestag

Alice Weidel. Ko-Fraktionschefin der AfD im Bundestag

(Foto: Michael Sohn/AP)
  • Alice Weidels AfD-Kreisverband soll dubiose Spenden aus der Schweiz erhalten haben.
  • Die Partei vermutet, dass die Spende illegal war; Weidel gerät unter Druck.
  • Intern soll die gestückelte Auslandsspende bereits im August 2017 thematisiert worden sein.

Von Sebastian Pittelkow und Katja Riedel

Der Alternative für Deutschland (AfD) droht eine Spendenaffäre. Die Partei erhielt 2017, dem Jahr der Bundestagswahl, offenbar illegal gut 130 000 Euro von einer Schweizer Firma, gestückelt in mehrere Tranchen von meist 9000 Schweizer Franken. Das Geld floss zwischen Juli und September an den AfD-Kreisverband Bodensee, in dem die bundesweite Spitzenkandidatin Alice Weidel für den Bundestag antrat; als Spendenzweck gab der Geldgeber an: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Dies belegen Kontoauszüge, die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR einsehen konnten. Die Zahlungen stammen von einer Aktiengesellschaft in Zürich, deren Anteile offenbar einer weiteren AG gehören.

Die AfD vermutet inzwischen selbst, dass die Spende illegal war. Weidel, die Ko-Fraktionschefin der AfD im Bundestag, erklärte auf Anfrage, sie habe im September 2017 erstmals von der "ungebetenen" Spende erfahren und sich später für eine Rückzahlung ausgesprochen. Es habe "Bedenken ob der Legalität" gegeben. Die Rückzahlung erfolgte aber erst im April 2018.

In der eigenen Partei gerät Weidel bereits unter Druck. Der baden-württembergische Landeschef Ralf Özkara sagte auf Anfrage: "Verantwortung für diese Großspende tragen alle, die davon wussten, dass so eine Spende eingegangen ist." Sollte Weidel davon gewusst haben, trage sie die "Hauptverantwortung". Sei die Spende illegal, erwarte er, dass Weidel "von allen Ämtern und Mandaten zurücktritt".

Wenn die Spende illegal war, muss die Partei mit einer empfindlichen Strafzahlung rechnen

Die Zuwendung aus der Schweiz ist nach Ansicht von Experten aus mehreren Gründen problematisch. Erstens muss eine Partei die Bundestagsverwaltung unverzüglich informieren, wenn sie von einem Spender mehr als 50 000 Euro erhält; die Stückelung der Großspende hatte wohl den Zweck, diese Regel zu umgehen. Zweitens sind Parteispenden aus Ländern außerhalb der EU nur zulässig, wenn sie von deutschen Staatsbürgern stammen. Sollte die Bundestagsverwaltung der Ansicht sein, dass die Spende tatsächlich illegal war, muss die Partei mit einer empfindlichen Strafzahlung rechnen. Offenbar ist die Bundestagsverwaltung bislang nicht über den Vorgang informiert worden.

Interne Mails aus dem Landesverband Baden-Württemberg zeigen, dass die Schatzmeisterin im Kreisverband Bodensee bereits im August 2017 auf eine gestückelte Auslandsspende hinwies und in den Monaten darauf immer wieder fragte, wie damit umzugehen sei. Der damalige AfD-Landesschatzmeister Frank Kral sagt jetzt auf Anfrage, er habe angenommen, dass hinter der Schweizer Spenderfirma ein Deutscher stand.

Weidel räumte ein, sie selbst sei auch im Januar 2018 mit der Sache befasst gewesen. "Unsere Kreisschatzmeisterin hatte mich informiert, dass sie keine Antwort auf ihre Fragen zum Umgang mit besagter Spende von Herrn Kral erhielt. Ich wollte endlich eine abschließende Klärung der Frage herbeiführen." Deshalb habe sie Kral gebeten, die Schatzmeisterin zu kontaktieren. Generell aber sei der Landesverband zuständig gewesen.

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