Parteien - Weimar:Thüringer Verfassungsgericht verhandelt AfD-Prüffall-Klage

Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter wollen klären, ob sie für die Klage der AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes zuständig sind. Das Gericht beschäftige sich in dem Verfahren zunächst mit der Frage, ob die AfD beim Verfassungsgericht richtig sei oder eher beim Verwaltungsgericht Weimar, wo ebenfalls eine Prüffall-Klage der Thüringer AfD vorliege. Das sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden am Mittwoch zum Prozessauftakt in Weimar.

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Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsrichter wollen klären, ob sie für die Klage der AfD gegen ihre öffentliche Einstufung als Prüffall des Verfassungsschutzes zuständig sind. Das Gericht beschäftige sich in dem Verfahren zunächst mit der Frage, ob die AfD beim Verfassungsgericht richtig sei oder eher beim Verwaltungsgericht Weimar, wo ebenfalls eine Prüffall-Klage der Thüringer AfD vorliege. Das sagte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden am Mittwoch zum Prozessauftakt in Weimar.

Zu der Verhandlung kamen Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sowie für die AfD Thüringens Partei- und Fraktionschef Björn Höcke.

Die Verfassungsklage der AfD richtet sich gegen den Verfassungsschutzchef und den Innenminister. Die Partei wirft ihnen vor, sie würden der AfD durch die Einstufung als Prüffall die Zusammenarbeit mit Extremisten unterstellen und damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Das Innenministerium stellte den Antrag, die Klage vor dem Verfassungsgericht für unzulässig zu erklären.

Der Vorsitzende Richter verwies auf einen "Parallelfall". Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Februar 2019 über einen Eilantrag der Bundespartei zum Thema Prüffall entschieden. Nach seinem Urteil darf der Verfassungsschutz die AfD nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnen.

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