Parteien - Stuttgart:Gericht lehnt Fiechtners Eilantrag ab

Stuttgart (dpa/lsw) - Das von der AfD-Landtagsfraktion gegen ihren Abgeordneten Heinrich Fiechtner verhängte Redeverbot bleibt zunächst bestehen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart lehnte laut Mitteilung vom Mittwoch einen Eilantrag Fiechtners ab. Der Politiker wandte sich mit dem Antrag gegen das von der Fraktion verhängte Redeverbot im Landtag. Zudem hatte die Fraktion ihn als Mitglied aus dem Innenausschuss und dem NSU-Untersuchungsausschuss abberufen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das von der AfD-Landtagsfraktion gegen ihren Abgeordneten Heinrich Fiechtner verhängte Redeverbot bleibt zunächst bestehen. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart lehnte laut Mitteilung vom Mittwoch einen Eilantrag Fiechtners ab. Der Politiker wandte sich mit dem Antrag gegen das von der Fraktion verhängte Redeverbot im Landtag. Zudem hatte die Fraktion ihn als Mitglied aus dem Innenausschuss und dem NSU-Untersuchungsausschuss abberufen.

In der Hauptsache steht die Entscheidung des Gerichts allerdings noch aus. Die Richter erklärten, das Thema am 13. Oktober mündlich verhandeln zu wollen. Bis dahin entstünden Fiechtner keine schweren Nachteile. Im Landtag gebe es zwischen dem 21. Juli und dem 11. September weder Plenar- noch Ausschusssitzungen. Daher sei der Eilantrag mangels Dringlichkeit abgelehnt worden.

Fiechtner sieht im Agieren seiner Fraktion einen verfassungswidrigen Vorgang und verlangt von dem Gericht den Schutz seiner Rechte als Abgeordneter. Der Politiker sagte am Mittwoch, er werde die Eilentscheidung des Gerichts nicht anfechten, sondern den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten, für das er nach wie vor optimistisch sei. "Ich werde auf keinen Fall die Segel streichen", betonte er.

Vize-Fraktionschef Rüdiger Klos teilte mit, seine Fraktion sehe der Entscheidung im Hauptsacheverfahren gelassen entgegen. Von einem Redeverbot für Fiechtner könne allerdings nicht die Rede sein. "Wir haben lediglich dafür Sorge getragen, dass, wenn jemand für die AfD-Fraktion im Plenum oder im Ausschuss spricht, sichergestellt ist, dass die Auffassung der Fraktion wiedergegeben wird."

Zuvor hatten Fiechtner bereits mehrfach erklärt, dass er Mitglied der Fraktion bleiben wolle. Die AfD selbst will den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten und danach über den weiteren Umgang mit dem in den eigenen Reihen umstrittenen Abgeordneten beraten. Ursprünglich sollte die Fraktion noch vor der Sommerpause über einen Ausschluss Fiechtners entscheiden. Allerdings hätten die Abgeordneten eine Abstimmung darüber mit Rücksicht auf das laufende Gerichtsverfahren verschoben, sagte ein AfD-Pressesprecher.

Viele AfD-Abgeordnete wollen Fiechtner loswerden, weil sie seine Positionen nicht mehr im Einklang mit der Partei sehen. Der 56 Jahre alte Arzt hingegen beklagt einen Rechtsruck in der AfD. Er will nach eigener Darstellung dafür eintreten, dass die Partei sich als bürgerliche Kraft etabliert.

Die AfD-Fraktion ist die stärkste Oppositionskraft im Landtag - vor SPD und FDP. Im Land regieren die Grünen mit der CDU als Juniorpartner. Die AfD-Fraktion hat nach dem Abgang der Abgeordneten Wolfgang Gedeon und Claudia Martin noch 21 Mitglieder. Gedeon war wegen Antisemitismus-Vorwürfen in Ungnade gefallen. Martin hatte einen Rechtsruck beklagt und war deshalb aus der Partei ausgetreten.

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