Stuttgart:Gericht: Klage gegen Absage von Landtagssitzungen abgewiesen

Muhterem Aras (Grüne), Landtagspräsidentin in BW. (Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild)

Das baden-württembergische Verfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Fraktion als unzulässig zurückgewiesen, die diese wegen der Absage von zwei...

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das baden-württembergische Verfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Fraktion als unzulässig zurückgewiesen, die diese wegen der Absage von zwei Landtagssitzungen angestrengt hatte. Der Antrag der Fraktion genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, teilte das Gericht am Dienstag mit. Daraus ergebe sich nicht, auf welche eigenen, ihr zustehenden verfassungsrechtlichen Rechte sie sich berufe.

Die AfD-Fraktion hatte wegen der Absage von zwei Landtagssitzungen diese Woche vor dem Verfassungsgericht geklagt. Man habe Verfassungsklage gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) erhoben und zugleich den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, teilte die Fraktion mit. Die Sitzungen am Mittwoch und Donnerstag waren abgesagt worden wegen der Corona-Pandemie und der Kontakteinschränkungen. Die AfD-Abgeordneten sahen darin ihre Rechte als Parlamentarier verletzt.

Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus halte die Fraktion zwar für grundsätzlich zielführend, sie bedeuteten aber auch eine noch nie da gewesene Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger und bedürften einer permanenten demokratischen Kontrolle. Die AfD-Abgeordneten warfen Aras eine Bevormundung des Parlaments vor, die Nichteinberufung der Sitzungen sei „Zeichen autokratischen Politikverständnisses“.

Das Verfassungsgericht wies beide Anträge als unzulässig zurück.

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