Hannover:Urteil zu AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz dauert an

Am Verwaltungsgericht Hannover wird weiter über die Klage der niedersächsischen AfD gegen die Beobachtung von Teilen der Partei durch den Verfassungsschutz im...

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Hannover (dpa/lni) - Am Verwaltungsgericht Hannover wird weiter über die Klage der niedersächsischen AfD gegen die Beobachtung von Teilen der Partei durch den Verfassungsschutz im Bundesland beraten. Bis zu einer Entscheidung dauere es noch eine Weile, einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag. Beide Seiten tauschten sich noch über die Streitfrage aus.

Im September hatte die niedersächsische AfD beantragt festzustellen, dass die Einstufung des vermeintlichen Personenzusammenschlusses des „Flügels“ als Beobachtungsobjekt und die damit einhergehende Beobachtung von einem Teil der AfD-Mitglieder rechtswidrig ist. Der Verfassungsschutz werde vom politischen Konkurrenten für eine Rufmord-Kampagne instrumentalisiert, hatte die damalige Landeschefin der AfD, Dana Guth, vorgebracht.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte im vergangenen Frühjahr den offiziell aufgelösten, völkisch-nationalistischen sogenannten „Flügel“ als rechtsextrem eingestuft und zum Beobachtungsobjekt erklärt. Niedersachsen folgte damit einer entsprechenden bundesweiten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Nach Medienberichten will das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden. Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen. Angesichts einer Klage der AfD will das Bundesamt über eine etwaige Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst nichts bekannt geben, teilte die Behörde am Montag mit.

Wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts Hannover erklärte, sei das Gerichtsverfahren in Niedersachsen unabhängig von etwaigen Berliner Entscheidungen in Bezug zur AfD.

© dpa-infocom, dpa:210125-99-163556/2

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