Dresden:Kritik an AfD-Verständnis von demokratischer Streitkultur

Dresden (dpa/sn) - Die Linken haben der AfD vorgeworfen, elementare Prinzipien der demokratischen Streitkultur auch nach viereinhalb Jahren im Landtag nicht begriffen zu haben. "Wenn wir gegen alle unrichtigen Behauptungen der AfD-Fraktion über uns vor Gericht ziehen würden, wären wir nur noch mit Prozessen beschäftigt", erklärte Linke-Politiker Klaus Bartl am Sonntag in Dresden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Linken und der AfD um einen Flyer. Die Linken warfen darin der AfD-Fraktion in Landtag vor, sich laufend als Kämpferin für mehr Bürgerbeteiligung zu gerieren, aber gemeinsam mit CDU und SPD gegen einen von Linken und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Volksgesetzgebung gestimmt zu haben.

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Dresden (dpa/sn) - Die Linken haben der AfD vorgeworfen, elementare Prinzipien der demokratischen Streitkultur auch nach viereinhalb Jahren im Landtag nicht begriffen zu haben. „Wenn wir gegen alle unrichtigen Behauptungen der AfD-Fraktion über uns vor Gericht ziehen würden, wären wir nur noch mit Prozessen beschäftigt“, erklärte Linke-Politiker Klaus Bartl am Sonntag in Dresden. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen Linken und der AfD um einen Flyer. Die Linken warfen darin der AfD-Fraktion in Landtag vor, sich laufend als Kämpferin für mehr Bürgerbeteiligung zu gerieren, aber gemeinsam mit CDU und SPD gegen einen von Linken und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Volksgesetzgebung gestimmt zu haben.

Die AfD erwirkte beim Landgericht Dresden daraufhin eine einstweilige Verfügung, die eine Verwendung des Flyers untersagte. Dagegen zog die Linksfraktion vor das Oberlandesgericht und erwirkte dort eine Aufhebung der Entscheidung. „Dennoch gab die AfD-Fraktion keine Ruhe und setzte mit der Klage im Hauptsacheverfahren nach“, erinnerte Bartl an den Rechtsstreit. Am Landgericht Dresden habe die AfD aber eine Bauchlandung erlitten. Das Gericht habe die Klage zurückgewiesen, weil es sich bei dem Flyer um eine Meinungsäußerung handelte. „Nun herrscht Rechtssicherheit: Es bleibt den Parlamentsfraktionen erlaubt, die Öffentlichkeit über das Schicksal ihrer parlamentarischen Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten“, sagte Bartl.

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