Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) von Sebastian Kurz kommt im Wahlkampf erneut wegen ihrer Finanzen unter Druck. Nachdem zunächst verschleierte Großspenden für Aufsehen gesorgt hatten, geht es nun um vermeintliche Tricksereien bei der Verbuchung von Wahlkampfkosten.
Die ÖVP betreibe hier eine "doppelte Buchführung", um offiziell unter der gesetzlich vorgeschriebenen Obergrenze von sieben Millionen Euro zu bleiben, berichtet das Wiener Stadtmagazin Falter. In Wirklichkeit habe die Volkspartei Ausgaben von rund neun Millionen Euro eingeplant. In einer ersten Reaktion sagte Kurz im ORF, die Vorwürfe seien "teilweise falsch". ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer kündigte am Dienstag eine Unterlassungsklage gegen den Falter an.
Das Magazin beruft sich in seinem Bericht auf umfangreiche interne Dokumente aus der ÖVP, die ihm zugespielt worden seien. Für die Volkspartei dürfte dies ein Anlass zur Sorge sein, denn es deutet auf eine undichte Stelle in ihren Reihen hin. Zuvor war bereits eine Spendenliste mit den Zuwendungen der Milliardärin Heidi Goëss-Horten und anderen Großspendern beim Standard gelandet.
Der Falter präsentiert nun unter anderem eine Excel-Tabelle mit Zahlen von Anfang August, in der die Ausgaben der ÖVP für den Nationalratswahlkampf 2019 in drei verschiedenen Spalten aufgelistet sind. In einer Spalte summiert sich das gesamt Budget für den Wahlkampf auf exakt 8 976 781 Euro - das sind fast zwei Millionen Euro mehr als erlaubt. Diese Auflistung ist dem Falter zufolge jedoch "geheim, nur für die interne Planung gedacht".
In einer zweiten Spalte, überschrieben mit dem Titel "Betrag Soll - WK" stehen die gleichen Posten, die Endsumme jedoch liegt gesetzeskonform bei rund 6,3 Millionen Euro. Die Differenz von 2,6 Millionen Euro findet sich in der dritten Spalte mit dem Namen "Betrag Soll - nicht WK", also Nicht-Wahlkampf.
Die Partei reagiert erbost auf den Bericht eines Magazins
Unter "Nicht-Wahlkampf" verbucht werden demnach unter anderem Kosten für türkis-farbene Sonnenbrillen, Luftballons und Shirts. Auch die Ausgabe für die Sommertour "Bergauf, Österreich", bei der Sebastian Kurz mit Tausenden Anhängern Instagram-gerecht wandern war, werde nicht zur Wahlwerbung gezählt. Auf diesen Touren entstanden die Fotos, die nun landesweit auf den ÖVP-Wahlplakaten zu sehen sind.
Zudem seien Ausgaben in Höhe von rund 920 000 Euro für den Einsatz verschiedener Agenturen auffälligerweise in den ersten Juli-Tagen abgerechnet worden. Die Kostenobergrenze von sieben Millionen Euro gilt laut Gesetz für die letzten 82 Tage vor der Nationalratswahl am 29. September. Stichtag war also der 9. Juli.
Die ÖVP reagierte erbost auf den Bericht. Generalsekretär Nehammer begründete die geplante Unterlassungsklage mit "falschen Behauptungen". Er bestritt, dass die ÖVP im laufenden Wahlkampf "bewusst" die gesetzliche Wahlkampfkostenobergrenze überschreite und "die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täuscht". Die vom Falter genannten konkreten Zahlen wollte Nehammer aber weder bestätigen noch dementieren.
Für die ÖVP ist die Sache auch deshalb brisant, weil sie im Falle einer Überschreitung des Kostenlimits als Wiederholungstäter dasteht. Schon im Wahlkampf 2017 hatte sie die Obergrenze gesprengt und sechs Millionen Euro mehr ausgegeben - und danach immer wieder beteuert, sich diesmal strikt an die Vorgaben zu halten. Den Gesetzesverstoß von 2017 hatte die Partei allerdings auch erst mit erheblicher Verspätung eingeräumt und als unvorhergesehen entschuldigt.
Der Falter berichtet nun jedoch auch, dass die ÖVP bereits im Juli 2017 mit Wahlkampfkosten in Höhe von 13 Millionen Euro gerechnet habe. Auch dies sei in den vorliegenden Unterlagen dokumentiert.
Mutmaßliche Gesetzesverstöße in den Rechenschaftsberichten aller großen Parteien
Der aktuelle Fall verweist erneut auf die generellen Transparenz-Probleme der österreichischen Parteienfinanzierung. Die Parteien müssen ihre Ausgaben dem Rechnungshof erst zwei Jahre später melden. Das begünstigt Tendenzen zur Verschleierung. Die Überprüfung der Zahlen ist überdies kaum möglich, weil der Rechnungshof keine Kontrollmöglichkeiten hat. Dies wird zwar oft kritisiert.
Eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen ist jedoch auch in diesem Sommer wieder daran gescheitert, dass alle drei Großparteien - neben der ÖVP auch die Sozialdemokraten und die FPÖ - daran kein Interesse zeigen.
Bei allen drei Parteien hat der Rechnungshof in den Rechenschaftsberichten für 2017 mutmaßliche Gesetzesverstöße kritisiert und bei einem dafür zuständigen Gremium namens Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat angezeigt. Strafrechtliche Konsequenzen haben die Parteien jedoch nicht zu fürchten. Die Anzeige gegen die FPÖ erfolgte erst am Dienstag, weil die Partei ihren Bericht verspätet vorgelegt hatte. Demnach haben auch die Freiheitlichen im Wahlkampf 2017 rund 3,7 Millionen Euro mehr ausgegeben als erlaubt.
Zudem sieht der Rechnungshof Zweifel nicht ausgeräumt, dass die FPÖ Parteispenden über Vereine umgeleitet habe. Von solchen Konstruktionen hatte der frühere Parteichef Heinz-Christian Strache im Ibiza-Video gesprochen.
Mehr Österreich jeden Freitag im Österreich-Newsletter. Alle Infos und kostenlose Anmeldung: sz.de/oesterreich