Die Bundestagsfraktion der Grünen will den Paragrafen 103 Strafgesetzbuch abschaffen. Der Paragraf stellt die Beleidigung von Oberhäuptern ausländischer Staaten unter Strafe, wenn diese es verlangen. Nach einem Bericht haben die Abgeordneten Renate Künast und Hans-Christian Ströbele am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der Text liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Der Antrag soll voraussichtlich in der übernächsten Woche im Bundestags-Plenum diskutiert werden.
Die Türkei hat im Streit um Jan Böhmermanns Erdoğan-"Schmähkritik" eine Strafverfolgung unter Berufung auf Paragraf 103 verlangt. Die Bundesregierung hat darüber noch nicht entschieden. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat zudem persönlich einen Strafantrag gestellt, der von einer Abschaffung des Paragrafen 103 unberührt wäre.
Paragraf ist Relikt aus uralten Zeiten
"Diese Strafnorm ist ein Relikt aus uralten Zeiten und gehört abgeschafft. Ausländische Staatsvertreter, egal ob demokratisch gewählt, diktatorisch oder irgendwie dazwischen, brauchen keinen höheren strafrechtlichen Schutz als alle anderen Menschen", sagte Künast der Süddeutschen Zeitung, die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages. Die Beleidigung gegenüber jedermann bleibe in jedem Fall strafbar.
Bereits als der Paragraf, der aus dem 19. Jahrhundert stammt, in den 50er Jahren wieder ins Strafrecht aufgenommen wurde, sei diskutiert worden, dass die Strafbarkeit insbesondere im Hinblick auf Diktaturen zu weit ausgedehnt werden könne. Sie hoffe bei einer möglichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Mainz darauf, dass Jan Böhmermann "seine Mega-Popularität nutzt, um auf die Situation inhaftierter Journalistinnen und Journalisten in der Türkei aufmerksam zu machen".