Kaiserslautern:Kaiserslautern regelt Einwanderung von Fachkräften

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Neues Jahr, neue Aufgabe: Kaiserslautern ist vom 1. Januar an zentral zuständig für das beschleunigte Verfahren zur Einwanderung von Fachkräften in...

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Kaiserslautern (dpa/lrs) - Neues Jahr, neue Aufgabe: Kaiserslautern ist vom 1. Januar an zentral zuständig für das beschleunigte Verfahren zur Einwanderung von Fachkräften in Rheinland-Pfalz. „Nach intensiven Vorbereitungen sehen wir uns gut gerüstet und freuen uns auf erste Anträge zu Beginn des neuen Jahres“, sagte der Oberbürgermeister der Stadt, Klaus Weichel (SPD), nach Mitteilung vom Dienstag.

Und mit wie vielen Menschen rechnet die Kommune? „In Fallzahlen können wir das derzeit nicht ausdrücken“, sagte ein Stadtsprecher. „Das wird auch davon abhängen, wie sich die Pandemie und damit die Einreisebedingungen gestalten.“ 2019 kamen nach bisheriger Gesetzeslage etwa 1100 ausländische Fachkräfte nach Rheinland-Pfalz.

Die Behörden schätzten zuletzt, dass es 2021 doppelt so viele sein könnten. „Die Arbeitgeber haben derzeit bedingt durch die Pandemie schwierige Planungsbedingungen“, heißt es dazu in Kaiserslautern. „Wir sehen derzeit einen starken Bedarf an Klinikpersonal, Ärzten und Pflegekräften. Auch an Handwerkern.“ Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) teilte am Dienstag mit, gegenwärtig sei die Einreise von Fachkräften zwar in Folge der Corona-Pandemie noch recht verhalten, es sei dennoch wichtig, moderne Strukturen zu schaffen.

Den Betrieb nimmt die Behörde laut Stadt mit einer Gruppenleitung und vier Mitarbeitenden auf. „Wenn die Zahl der Verfahren über diese Kapazitäten hinausgeht, besteht die Möglichkeit, das Personal zügig zu erweitern“, sagte der Sprecher. Die Ausländerbehörde in Kaiserslautern mit rund 100 000 Einwohnern übernimmt die Aufgaben aus dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Bis zum 31. Dezember 2020 sind noch alle 36 Ausländerbehörden im Land zuständig.

Das neue Gesetz sieht vor, dass zum Beispiel ein Kfz-Meister einen Vertrag mit einem Mechatroniker im Ausland abschließt und von diesem eine Vollmacht für das beschleunigte Einwanderungsverfahren erhält. Er legt der Ausländerbehörde Dokumente zur Qualifikation vor.

Diese werden von der zuständigen Stelle geprüft, etwa von der Handwerkskammer oder bei Gesundheits- und Pflegeberufen das Landesversorgungsamt. Wird eine Gleichwertigkeit festgestellt, ergeht ein positiver Bescheid. Sonst ist eine Nachqualifizierung möglich.

Spiegel sagte nach einer Mitteilung: „In Rheinland-Pfalz werden Fachkräfte dringend benötigt. Schnelle Einreiseverfahren sind ein wichtiger Beitrag, um die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Wirtschaft zu sichern.“ Die zentrale Behörde soll künftig unter anderem Arbeitgeber beraten, Fragen zum Aufenthaltsrecht klären und sich mit Fragen der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen beschäftigen.

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